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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Portal > Ministerium > Verbraucherschutz > Verbraucherrechte, wirtschaftlicher Verbraucherschutz - Letzte Änderung: 09.09.2011


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Wirtschaftlicher Verbraucherschutz

Wirtschaftlicher Verbraucherschutz


Der wirtschaftliche Verbraucherschutz umfasst eine breit gefächerte Palette von Themen, die von alltäglichen Geschäften des Verbrauchers über seine Rechte als Fahr- und Fluggast bis hin zum Schutz bei Vermögensanlagen reicht. Ziel ist, die Verbraucher und die heimische qualitäts- und dienstleistungsorientierte Wirtschaft noch besser zu schützen. Das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz versteht sich dabei als „Anwalt der Verbraucher“ und Partner der Wirtschaft. Wir wollen den mündigen Verbraucher in die Lage versetzen, auf Augenhöhe mit der Wirtschaft am Geschäftsleben teilzunehmen.

Schwerpunkt ist die Förderung und die Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes u. a. in den Bereichen:


1. Telekommunikation

Der Tarifdschungel auf dem Telekommunikationsmarkt stellt einen häufigen Beschwerdegrund für Verbraucher dar. Eine unüberschaubare Vielfalt unterschiedlicher Tarifbedingungen und Tarifdetails machen es selbst einem gut informierten Verbraucher fast unmöglich, einen realistischen Preisvergleich anzustellen.
Weitere Ursachen von Verbraucherbeschwerden im Telekommunikationsbereich sind u. a. Schwierigkeiten beim Anbieterwechsel, die oft schlechte Erreichbarkeit von Hotlines sowie eine nicht immer optimale Dienstleistungsqualität. Daneben verursachen mangelnde Transparenz bei Tarifen für call-by-call Telefonate sowie die Gebührenpflichtigkeit von Warteschleifen bei Service-Nummern und Mehrwertdiensten (z.B. 0180er- und 0900er-Nummern) noch immer Ärger bei Telefonkunden.

Um den Verbraucher in die Lage zu versetzen, das seinen Bedürfnissen am besten entsprechende und wirtschaftlich günstigste Angebot auszuwählen, ist es erforderlich, eine größtmögliche Transparenz über die wesentlichen Tarifmerkmale zu schaffen. Dies kann einerseits mittels eines übersichtlichen und einheitlichen Datenblatts erfolgen. Andererseits erscheinen verpflichtende Ansagen über die Tarife bei call-by-call-Verbindungen und die Kostenfreiheit bei Warteschleifen als geeignete Maßnahmen. Zur Verbesserung der Situation der Kunden beim Anbieterwechsel sin klare Vorgaben einschließlich wirtschaftlicher Sanktionen im Falle von Verzögerungen erforderlich. Die noch für 2011 erwartete Novelle des Telekommunikationsgesetzes wird wesentliche Verbesserungen für den Verbraucher mit sich bringen.

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2. Internet, E-Commerce

Geld und Daten der Verbraucher sind im Internet besonderen Gefahren ausgesetzt. So werden Internetseiten betrieben, bei denen ahnungslose Verbraucher ungewollt durch Aktivieren meist unauffälliger Schaltflächen oder Funktionen kostenpflichtige Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auslösen. Vertragsfallen sind häufig als Gewinnspiele oder zunehmend auch als Umfragen getarnt, mit denen Verbraucher auf die entsprechenden Internetseiten und Schaltflächen gelockt werden. Unseriös arbeitende Unternehmen spekulieren darauf, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz der betroffenen Verbraucher aus Unkenntnis der Rechtslage und Angst vor möglichen Konsequenzen - häufig werden bei Nichtzahlung Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen eingeschaltet - die nicht bestellte Ware oder Dienstleistung annimmt und bezahlt.
Aktuelle Untersuchungen zufolge haben fast zwei Drittel der deutschen Internetbenutzer noch Informationsbedarf beim Umgang mit den neuen Medien. Um bei Verbrauchern die Sicherheit und das Vertrauen zu fördern, die wesentliche Voraussetzungen dafür sind, dass Online-Angebote auch genutzt werden, haben wir ein "Informationspaket" zum Thema "Sicherheit im Netz" aufgelegt. Beispielhaft seien daraus die gemeinsam mit der Initiative D21 herausgegebene Broschüre "Sicher surfen - sicher handeln" [extern] und die Rubrik "Datenschutz und Medienkompetenz unseres Verbraucherportals www.vis.bayern.de [extern]


Wesentliches Ziel unserer Arbeit ist es, die Qualität und Zuverlässigkeit der angebotenen Leistungen sowie die Transparenz von der Bestellung bis zur Vertragsabwicklung zu verbessern.
Die so genannte "Button-Lösung" nach der Online-Bestellungen erst zustande kommen sollen, wenn der Verbraucher mittels hierzu eigens eingerichteter Schaltflächen deutliche Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots erhält, scheint geeignet, diesen unseriösen Geschäftsgebaren Einhalt zu gebieten. Nach jahrelangen Verhandlungen hat das Europäische Parlament der Button-Lösung zugestimmt. Allerdings muss die Richtlinie noch in nationales Recht umgesetzt werden. Parallet hierzu streben wir an, Inkassodienstleistungen strenger zu reglementieren, damit der Einschüchterungstaktik und Abrechnungspraxis unredlicher Anbieter künfitg ein Riegel vorgeschoben wird.

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3. Finanzdienstleistungen

Nicht zuletzt die Entwicklungen im Rahmen der Finanzmarktkrise haben dazu geführt, dass das Vertrauen vieler Verbraucher in die Stabilität und Seriosität der Finanzmärkte, der Finanzprodukte und der Banken gestört ist. Nicht selten wurden von Geldinstituten Produkte angeboten, die den Bedürfnissen des Anlegers nicht entsprachen. Teilweise wurden hohe Renditen in Aussicht gestellt, ohne auch die Risiken zu nennen. Erster Antriebsmotor für die Empfehlung solch unsicherer Anlageformen war wohl häufig die Provisionsbeteiligung der Vermittler. Für viele Anleger entstanden finanzielle Verluste.

Der Verbraucher muss bei allen Geldgeschäften über ausreichende und neutrale Informationen über die Sicherheit der ausgewählten Geldanlageform, über die Tragfähigkeit der Sicherungssysteme und die Krisenfestigkeit seiner Bank verfügen, um individuell entscheiden zu können.

Als Präventionsmaßnahme ist die finanzielle Allgemeinbildung der Verbraucher - angefangen schon bei Kindern und Jugendlichen - verstärkt zu fördern. Daneben steht der umfangreiche Schutz des Verbrauchers vor unseriösen Anbietern und bei schlechter Beratung im Vordergrund.

Der Gesetzgeber hat inzwischen die Anforderungen an die Anlageberatung und Anlagevermittlung im Bereich von Wertpapieren verschärft. Nach der Abschaffung der kurzen Sonderverjährung bei Beratungsfehlern und der Einführung eines verpflichtenden Beratungsprotokolls müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen dein dem 01. Juli 2011 bei Ihre Kaufempfehlung dem Kunden auch ein Produktinformationsblatt vorlegen. Das Produktinformationsblatt soll auf zwei bis höchstens drei DIN-A4-Seiten die wesentlichen Eigenschaften des Anlageprodukts in übersichtlicher Form darstellen.

Inzwischen liegt ein weiterer Gesetzentwurf vor, mit dem auch für den so genannten "Grauen Kapitalmarkt", d.h. insbesondere Vermögensanlagen in Form von Anteilen an geschlossenen Fonds, entsprechende Vorschriften zum Anlegerschutz geschaffen werden sollen. (Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts). Wir machen uns dabei insbesondere für eine schlagkräftige Finanzmarktaufsicht und strengere inhaltliche Vorgaben für geschlossene Fonds stark, um besser vor unseriösen und unsoliden Unternehmungen zu schützen.

Auch bei den von der EU ergriffenen Initiativen z.B. zur Information über Anlageprodukte oder die Richtlinie über Wohnimmobilienkredite und deren nationaler Umsetzung werden wir uns aktiv für die Interessen der Verbraucher einbringen.

Neben den legislativen Verbesserungen werden von Bayern weitere Maßnahmen ergriffen. So fördern wir die unabhängige Anlageberatung durch die Verbraucherverbände. Zur Erarbeitung neuer innovativer Lösungen hatten wir einen Runden Tisch mit Experten aus allen betroffenen Bereichen eingerichtet. Zur Verbesserung der Verbraucherbildung fördern wir eine Reihe von Projekten. Ein Schwerpunkt ist dabei die Verbesserung der Finanzkompetenz bei Kindern und Jugendlichen.

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4. Wettbewerb und Werbung

Der Verbraucher ist in seinem täglichen Geschäftsleben durch eine Vielzahl von "Fallstricken" gefährdet. Ein Dauerbrenner im wirtschaftlich-rechtlichen Verbraucherschutz sind unseriöse Geschäftspraktiken, angefangen von Gewinnmitteilungen über "Abzocke“ (also z.B. Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen), Internetfallen (z.B. Kostenpflichtigkeit im "Kleingedruckten“) bis hin zu unseriösen Lockvogelangeboten beim Discounter. Immer wieder Anlass zu Verbraucherbeschwerden sind so genannte "Kaffeefahrten", bei denen Veranstalter zur Teilnahme an Kurzreisen einladen, die viel versprechen, sich allerdings als Verkaufsveranstaltungen herausstellen.

Hier müssen die gesetzlichen Vorschriften die aktuellen Entwicklungen (z.B. zunehmende Bedeutung von Internethandel und neuen Technologien) berücksichtigen, um dem Verbraucher bestmöglichen Schutz zu bieten.

Unser Ziel ist, dass der Verbraucher durch Information und Beratung in die Lage versetzt wird, souverän und eigenständig seine Geschäfte wahrzunehmen, dabei die Gefahren rechtzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln. Hier sind die bayerischen Verbraucherverbände [extern] wichtige Partner.

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5. Fahrgast- und Fluggastrechte, Reiseverkehr

Die Gestaltung der Fahrgast- und Fluggastrechte ist in besonderem Maße von internationalen und europäischen Regelungen gekennzeichnet.

Am 29. Juli 2009 trat das Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Kraft. Das Gesetz brachte für den Verbraucher eine Reihe von Verbesserungen mit sich. So bekommen jetzt Fahrgäste im Nah- und Fernverkehr ab einer Verspätung von einer Stunde 25 % und ab zwei Stunden 50 % des Fahrpreises erstattet. Auch können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen wie eine Hotelübernachtung oder die Benutzung eines Taxis in Anspruch genommen werden. Nicht alle bayerischen Forderungen konnten durchgesetzt werden. So liegt der Fokus nun auf der Begleitung der praktischen Umsetzung des Gesetzes, hier insbesondere der Prüfung, wie sich die neuen Regeln in der Praxis bewähren.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 wurden die Fluggastrechte deutlich gestärkt. Gelegentlich kommt es aber vor, dass Anbieter mit Lockvogelpreisen werben. Die Transparenz bei den Flugpreisen gilt es noch weiter zu verbessern.
Darüber hinaus werden wir im Rahmen der anstehenden Novellierung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dafür einsetzen, die Ansprüche von Flugreisenden im Falle von Überbuchungen, Annullierungen und Verspätungen klarer auszugestalten sowie vorhandene Regelungslücken zu schließen.

Zur besseren Information der Verbraucher haben wir einen handlichen Reiseratgeber veröffentlicht, der die wichtigsten Punkte bei der Reise mit der Bahn und dem Flugzeug sowie bei Pauschalreisen im Geldbeutelformat darstellt. Das Faltblatt "Ihre Rechte auf Reisen" aus der Reihe "Gut zu wissen" können Sie kostenlos bestellen oder als pdf-Datei unter der Adresse http://www.verwaltung.bayern.de/portal/cl/1058/Gesamtliste.html [extern] herunterladen.

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6. Energieversorgung

Energiefragen sind beim Verbraucher nicht erst nach der Katastrophe in Japan und der beschlossenen Energiewende ins Bewusstsein gerückt. Verbraucher leiden daneben besonders an den zum Teil starken Preisanstiegen in den letzten Jahren. Oligopolartige Marktstrukturen gelten als hauptsächliche Ursache dafür, dass die Liberalisierung auf dem Energiemarkt nur schleppend voran kommt.

Der Wettbewerb muss auch über die Nachfrageseite angestoßen werden (z. B. durch verstärktes Energiesparen, den Einsatz energieeffizienter Geräte und ggf. durch den Wechsel des Versorgungstarifs oder des Energieanbieters). In erster Linie benötigen Verbraucher hierfür neutrale Informationen und Beratung. Daneben kann beim Versagen der Marktmechanismen ein Eingreifen der Kartellbehörden notwendig werden.


Ziele der Verbraucherpolitik im Energiesektor sind auf der einen Seite der faire Umgang der Energieversorger mit dem Kunden und mehr Transparenz bei der Kostenstruktur, der Rechnungsstellung sowie der Kundeninformation. Andererseits sind für den Energieverbraucher die Nachvollziehbarkeit der Energieeffizienz von Geräten durch gute Produktkennzeichnung sowie die Erkennbarkeit der Energiebilanz von Produkten entscheidende Größen, die es zu verbessern gilt. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat ein ganzes Bündel an Maßnahmen zur Verbesserung der Verbraucherinformationen im Energiebereich ergriffen. Neben der gemeinsam mit der Verbraucher Initiative e.V. herausgegebene Bröschüre "Gut zu wissen - Energie sparen in Bayern" [extern] ist vor allem die neue Rubrik "Energie" im Verbraucherportal www.vis.bayern.de [extern] zu nennen.

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