Amtsgericht Neu-Ulm
16.03.2007

Justizministerin Beate Merk: "Ein Formular weniger !"

Bayerns Justizministerin Beate Merk gab heute in München eine wichtige Erleichterung für alle Gläubiger bekannt, die einen Zahlungsanspruch durchsetzen wollen: Wer einen Mahnbescheid beantragen möchte, muss sich jetzt nicht mehr zwingend den amtlichen (grünen) Vordruck beschaffen.
Er kann stattdessen seinen Antrag auf weißes Papier ausdrucken, wenn er die erforderlichen Daten über die Internetadresse www.online-mahnantrag.de eingibt.
Die neue Antragsvariante bietet zusätzlichen Raum für deutlich mehr Antragsinformationen als der amtliche Vordruck. Die Dateneingabe wird durch das Programm laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft (Plausibilitätskontrolle), so dass ein Fehler beim Eingeben gleich auffällt. Verzögerungen durch fehlerhafte Eingaben werden weitgehend vermieden. Nach Eingabe der Daten muss der Antrag vollständig auf weißes Papier ausgedruckt, unterschrieben und von den Antragstellern in Bayern an das Zentrale Mahngericht Coburg übersandt werden. Wer eine Chipkarte mit digitaler Signatur besitzt, kann auch die papierlose Antragstellung über das Internet nutzen.

Unterstützung beim Ausfüllen des Online-Mahnantrages findet der Benutzer über den Menüpunkt „Hilfe“. Weitere Informationen über das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren (AUGEMA) bieten die Web-Seiten des Zentralen Mahngerichts Coburg ( www.mahngericht-bayern.de ) und des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (www.justiz.bayern.de/buergerservice/onlinedienste/mahn/).

Für weitere Fragen steht Herr Justizoberinspektor Gottschalk (Tel: 09561/878 – 6502) zur Verfügung.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?