Amtsgericht Neu-Ulm
01.06.2007

Justizministerin Beate Merk präsentiert bayerische Zahlen zur Bewährungshilfe 2006: " ''Alter schützt vor Torheit nicht'' wird widerlegt."

Justizministerin Dr. Beate Merk gab heute in München die bayerischen Zahlen aus der Bewährungshilfestatistik des Jahres 2006 bekannt. Danach waren in Bayern am 31. Dezember 2006 19.400 Verurteilte einem Bewährungshelfer unterstellt. Auf jede der 288 hauptamtlichen bayerischen Bewährungshelferstellen entfielen damit durchschnittlich 67,36 Verurteilte. Das Gericht unterstellt den zu einer Bewährungsstrafe Verurteilten dann der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers, wenn dies angezeigt ist, um ihn von Straftaten abzuhalten. Merk: "Die Tätigkeit eines Bewährungshelfers ist vielseitig: Betreuung und Unterstützung der Verurteilten einerseits, Kontrolle und Überwachung anderseits. Unsere Bewährungshelfer tragen eine hohe Verantwortung. Ihre Arbeit trägt unmittelbar zur Sicherheit der Bürger bei." Im Jahr 2006 endete die Bewährungsaufsicht in 8.635 Fällen. In 5.343 Fällen (61,88 %) war sie erfolgreich, d. h. sie endete mit Straferlass oder Aufhebung der Unterstellung; in 2.464 Fällen (28,54 %) wurde die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen. In 828 Fällen (9,59 %) wurde die Bewährungsaufsicht durch Einbeziehung der Bewährungsstrafe in ein neues Urteil beendet. Die Erfolgsquote steigt mit zunehmendem Alter (Erfolgsquote bei im Unterstellungszeitpunkt 40- bis 50-jährigen Probanden: 72,28 %; 50- bis 60-Jährigen: 79,58 %; 60-Jährigen und älteren 81,93 %). Bei jüngeren Verurteilten liegt die Erfolgsquote deutlich niedriger. Bei den 18- bis 21-Jährigen beträgt sie 54,26 %, während sie sich für die 16- bis 18-Jährigen auf 40,00 % und für die 14- bis 16-Jährigen auf 31,31 % beläuft. Merk: " ''Alter schützt vor Torheit nicht'', wird mit diesen Zahlen eindeutig widerlegt. Die Wahrscheinlichkeit eine Bewährung erfolgreich durchzustehen, steigt mit zunehmendem Alter signifikant an."

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