Amtsgericht Neu-Ulm
22.01.2010

Justizministerin Merk empört über menschenverachtende Skrupellosigkeit / "Begleitung und Beratung statt schnellem Tod auf Bestellung"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk zu der Ankündigung Roger Kuschs, im Rahmen eines Vereins erneut Suizidbegleitung anzubieten. "Vor noch nicht einmal einem Jahr wurde Herr Kusch gezwungen, seine Tätigkeit einzustellen. Dass er jetzt erneut zwei Menschen Hilfe beim Selbstmord geleistet hat und einen Sterbehilfeverein in der Öffentlichkeit vorstellt, ist ein Skandal und zeugt von seiner menschenverachtenden Skrupellosigkeit. Verzweifelte oder kranke Menschen brauchen Sicherheit, Begleitung, Beratung und keinen organisierten schnellen Tod auf Bestellung."

"Dieser neue Vorstoß von Herrn Kusch müsste allen klar machen, dass wir endlich ein strafrechtliches Verbot der gewerblichen und der organisierten Sterbehilfe brauchen ", so Merk weiter. Dabei verwies sie auf einen von Bayern und mehreren anderen Bundesländern ausgearbeiteten Gesetzentwurf. "Das bloße Verbot einer gewerblichen Sterbehilfe reicht nicht aus, wie der aktuelle Anlass zeigt. Herr Kusch wird sich sicherlich darauf berufen, mit seinem Verein kein Geld verdienen zu wollen. Dies zu widerlegen dürfte nicht einfach sein. Das zeigen auch die Erfahrungen in der Schweiz mit Dignitas und Exit. Wir dürfen aber auch nicht zulassen, dass die Selbsttötung scheinbar normal wird, nur weil ein entsprechendes Dienstleistungsangebot besteht! Daraus könnte sich eine gesellschaftliche Erwartungshaltung entwickeln, dass schwer kranke und alte Menschen ihren Angehörigen oder der Gemeinschaft nicht dauerhaft zur Last fallen. Diese besondere Gefährdung menschlichen Lebens geht auch von nicht gewerblichen Organisationen aus. Anstelle eines solchen Vereins von Herrn Kusch benötigen wir einen Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizbewegung in der Fläche."

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