Amtsgericht Neu-Ulm
09.08.2011

Merk: "Freie Anwaltswahl auch für Rechtsschutzversicherte!"

Die freie Wahl des Rechtsanwalts ist ein wesentlicher Grundsatz der deutschen Rechtsordnung. Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Nur wer seinen Rechtsbeistand frei wählen kann, kann seine Rechte eigenverantwortlich und bestmöglich wahrnehmen. Das müssen auch die Rechtsschutzversicherungen beachten. Das Versicherungsvertragsgesetz verbietet ihnen deshalb, die freie Anwaltswahl in Gerichts- und Verwaltungsverfahren einzuschränken."

Die Ministerin weiter: "Wenn eine Rechtsschutzversicherung ihre Kunden über qualifizierte Anwälte informiert, ist das als Serviceleistung durchaus zu begrüßen. Für mich ist die Grenze aber dann überschritten, wenn die Versicherten in unzulässiger Weise zur Wahl von Vertragsanwälten der Versicherung bewegt werden sollen."

Nach Merk ist das beispielsweise dann der Fall, wenn dem Versicherten, der lieber den Anwalt seines Vertrauens beauftragt, mit der Erhöhung der Versicherungsprämie gedroht wird. Oder wenn umgekehrt finanzielle Vorteile winken, falls man sich für den von der Versicherung empfohlenen Vertragsanwalt entscheidet.

"Das deutsche und das europäische Recht untersagen mit gutem Grund die Einschränkung der freien Anwaltswahl. Sobald zwischen dem Rechtsanwalt und der Rechtsschutzversicherung eine Geschäftsbeziehung besteht, wächst die Gefahr einer Interessenskollision zu Lasten des Versicherten. Denn die Versicherung mindert ihr Kostenrisiko, wenn der Rechtsanwalt dem Versicherten vom Rechtsstreit abrät und es nicht zum Prozess kommt," erklärt die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin.

Merk fordert daher die Versicherungsaufsicht auf, die Praxis einiger Rechtsschutzversicherungen unter die Lupe zu nehmen und erforderlichenfalls tätig zu werden. "Notfalls muss gerichtlich geklärt werden, was zulässig ist und was nicht!"

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?