Amtsgericht Neu-Ulm
13.09.2011

Psycho-Krimi Stalking - Opfer besser schützen!

Jeden Tag ein Strauß roter Rosen vor der Tür. Die Mailbox voll mit Liebesschwüren - oder mit Drohungen. Das tägliche Klingeln an der Wohnungstür zu Tag- und Nachtzeiten. Telefonanrufe rund um die Uhr. Stalking hat viele Gesichter. Und es fängt nicht erst dann an, wenn das Opfer deshalb umziehen muss oder sich nicht mehr allein aus dem Haus traut - auch wenn das Gesetz dies im Moment noch anders sieht.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk beim heutigen Zusammentreffen mit der Vorsitzenden des Vereins "Gemeinsam gegen Stalking e. V.", Frau Pfeifer: "So wie die Rechtslage derzeit ist, kann der Täter in solchen Fällen wie oben geschildert noch nicht bestraft werden. Denn das Gesetz lässt eine psychische Belastung, sei sie auch noch so stark, allein nicht ausreichen. Vielmehr muss beim Opfer erst eine "schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung" eintreten. Dieses Merkmal ist nur dann erfüllt, wenn sich die psychische Last deutlich im Verhalten des Opfers niederschlägt. Erst wenn das Opfer sich zum Beispiel gezwungen sieht, umzuziehen oder seinen Arbeitsplatz zu wechseln, hat seine Strafanzeige Aussicht auf Erfolg. Effektiver Opferschutz sieht anders aus!"

Merk weiter: "Ich habe 4 Jahre lang gekämpft, bis 2007 endlich der Straftatbestand der Nachstellung geschaffen worden ist. Er ist ein Meilenstein im Kampf gegen Stalking, der nur aufgrund unserer Hartnäckigkeit aus Bayern überhaupt ins Strafgesetzbuch gekommen ist. Mit dieser Norm sollte es leichter werden, gegen Stalking frühzeitig vorzugehen - bevor etwas Schlimmes passiert. Aber die Erfahrungen der Praxis zeigen, dass er noch nicht weit genug geht. Deshalb müssen wir jetzt nachsteuern. Es muss so wie schon damals von mir gefordert ausreichen, dass das Verhalten des Täters "geeignet" ist, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebenssituation des Opfers herbeizuführen - unabhängig davon, ob das Opfer seinen äußeren Lebensablauf wirklich maßgeblich ändert oder psychisch ankämpft. Denn wenn weiterhin erst das Opfer sein äußeres Leben einschränken muss, dann heißt das: Wir können strafrechtlich erst einschreiten, wenn das passiert ist, was wir gerade verhindern wollen! Denn nicht das Opfer darf das Risiko tragen, ob sich die Gefahr realisiert. Das muss der Täter!"

Der strafrechtliche Schutz des Opfers reicht allein aber nicht. Bestrebungen der Bundesregierung, die Parteien in zivilrechtlichen Gewaltschutzverfahren künftig verstärkt auf die außergerichtliche Konfliktbeilegung zu verweisen, erteilt Merk allerdings eine Absage: "Selbstverständlich ist es grundsätzlich zu begrüßen, wenn Streitverfahren durch die Inanspruchnahme von Mediation einvernehmlich beigelegt werden können, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung bedarf. Speziell die Gewaltschutzverfahren sind hierfür aber in aller Regel nicht geeignet! Denn hier sind die Antragsteller auf schnelle Hilfe durch eine vollstreckbare und strafbewehrte Schutzanordnung angewiesen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Mediation muss daher ausdrücklich vorsehen, dass die Familiengerichte in Gewaltschutzverfahren keine außergerichtliche Konfliktbeilegung vorschlagen sollen."

Merk abschließend: "Wir müssen endlich jenen Opfern auch mit der Härte des Strafgesetzes zur Seite stehen, die die psychische Qual still ertragen und alle Kraft aufwenden, um dem Täter zum Trotz ihr Leben normal weiterzuführen. Ich werde deshalb auch einen Bayerischen Tag gegen Stalking Ende März 2012 zusammen mit dem Verein "Gemeinsam gegen Stalking e. V." in München organisieren. Denn nur das Gespräch mit den Opfern offenbart die Lücken im Strafrecht, die wir noch schließen müssen!"

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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