Amtsgericht Neu-Ulm
12.10.2012

Bayern stimmt im Bundesrat für das Sterbehilfegesetz der Bundesregierung / Justizministerin Dr. Beate Merk: "Wir wollen ein deutliches Signal setzen: Geschäfte mit dem Tod darf es nicht geben!"

Bayern stimmt heute im Bundesrat für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Es ist ethisch unvertretbar, mit der Ausweglosigkeit verzweifelter Menschen selbst dann noch Geschäfte zu machen, wenn man ihnen nicht mehr zu bieten hat als den Tod. Damit wird Menschen eine scheinbar einfache Lösung suggeriert, die sie vielleicht nicht gewählt hätten, wenn man ihnen aufmerksam zugehört und konstruktive Hilfe angeboten hätte. Ich kämpfe deshalb schon seit Jahren dafür, das Tun dieser Todeshändler mit den Mitteln des Strafrechts zu unterbinden!"

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht ein strafrechtliches Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe vor, also der Sterbehilfe mit der eine fortlaufende Einnahmequelle geschaffen werden soll. Nach Ansicht von Merk ist der Entwurf ein wichtiger, längst fälliger Schritt in die richtige Richtung: "Wenn diese Lösung in Kraft tritt, darf niemand mehr Geschäfte damit machen, dass er Verzweifelten seine Unterstützung beim Selbstmord verkauft. Zwar sehe ich bei dem Entwurf noch Lücken: So erfasst er nur die gewerbliche, nicht aber die sonstige organisierte Sterbehilfe. Gerade die Gewerbsmäßigkeit wird aber in der Praxis schwer nachzuweisen sein. Bayern wird den Entwurf aber dennoch unterstützen. Denn wir setzen damit ein wichtiges Signal und sagen klar Nein zum Handel mit dem Suizid!"

Dem ebenfalls heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf aus Rheinland-Pfalz erteilt die Ministerin hingegen eine deutliche Absage. Danach ist allein die öffentliche Werbung für Suizidbeihilfe strafrechtlich untersagt und das auch nur, wenn die Werbung aufgrund des eigenen Vermögensvorteils erfolgt oder grob anstößig ist. Merk: "Ein solches Verbot ist zum einen leicht zu umgehen. Vor allem aber setzt der Entwurf ein ganz falsches, verheerendes Signal - nämlich, dass es den Sterbehelfern erlaubt ist, ihren Mitmenschen den Tod zu verkaufen. Nur Werbung machen dürfen sie dafür nicht. Ein solches Gesetz wird es mit Bayern nicht geben!"

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