Amtsgericht Neu-Ulm
27.11.2012

Startschuss für bayernweite Einführung des Güterichteverfahrens an allen bayerischen Gerichten

Der Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Dr. Walter Schön, hat heute in Vertretung für Staatsministerin Dr. Beate Merk im Münchner Justizpalast den Startschuss für eine bayernweite Ausdehnung des Güterichtersystems gegeben. Das Güterichtersystem, das bisher an allen bayerischen Landgerichten, am Oberlandesgericht München und den Amtsgerichten München und Memmingen eingeführt ist, soll nunmehr auf jedes bayerische Amtsgericht und auf die Oberlandesgerichte Nürnberg und Bamberg ausgedehnt werden.

"Indem wir das Güterichterverfahren nunmehr flächendeckend in ganz Bayern einführen, etablieren wir eine weitere Säule der Streitbeilegung", so Ministerialdirektor Dr. Schön. "Ich denke dabei an Verfahren, die mit normalen Mitteln eigentlich nicht mehr justiziabel sind. Oder Verfahren, denen ein schwerwiegender Konflikt zwischen den Parteien zugrunde liegt. Zwischen Parteien, die vielleicht auch in Zukunft miteinander leben müssen. Die sich nach einem Urteil vielleicht nicht mehr in die Augen schauen können. Nach einer freiwilligen Einigung aber schon."

Beim bayerischen Güterichtersystem werden dazu geeignete Rechtsstreitigkeiten mit Einverständnis der Parteien einem erfahrenen Güterichter, der nicht Streit entscheidender Richter ist, zur einvernehmlichen Streitbeilegung und vollstreckbaren Protokollierung des Ergebnisses zugewiesen.

"Das bayerische Güterichtermodell verbindet die Vorteile des Mediators - er nimmt sich zurück und lässt die Parteien selbst eine Lösung finden - mit denen des Richters, der die souveräne Kenntnis des Rechts verkörpert", so Schön. "Es ist deshalb auch zum Vorbild für das neue Bundes-Mediationsgesetz gewählt worden."

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