Amtsgericht Neu-Ulm
29.02.2012

"Mobile Sterbehilfe" in den Niederlanden/Bayerns Justizministerin Beate Merk mahnt für Deutschland Gesetz gegen das Geschäft mit dem Tod an

Anlässlich der aktuellen Debatte um so genannte "mobile Sterbehilfeteams" in den Niederlanden mahnt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk ein strafrechtliches Verbot der gewerblichen Suizidbeihilfe in Deutschland an. "Wir dürfen bei der Diskussion über diese erschütternde und menschenverachtende Praxis in den Niederlanden nicht vergessen, dass auch in Deutschland schon seit mehreren Jahren Anbieter tätig sind, die Menschen gegen Entgelt Hilfe zur Selbsttötung offerieren. Sie nutzen die Not von Menschen aus, die sich in einer so verzweifelten Lage befinden, dass sie keinen anderen Ausweg mehr sehen als den schnellen Freitod mit Hilfe anderer."

Nach Merk liegen aber in derartigen Angeboten erhebliche Gefahren: "Wer als Betroffener sonst vielleicht geneigt ist, konstruktive Hilfe anzunehmen, dem wird ein scheinbar einfacher Ausweg suggeriert", so Merk. "Während Beratungsangebote oder die Möglichkeiten der Palliativmedizin aus dem Blick geraten, werden die Betroffenen zu einem Schritt ermutigt, der in Wahrheit niemandem außer dem Anbieter nützt. Ethisch ist es unvertretbar, mit der Ausweglosigkeit verzweifelter Menschen selbst dann noch Geschäfte zu machen, wenn man ihnen nicht mehr als den Tod zu bieten hat. Für mich steht deshalb außer Frage, dass solches Tun von staatlicher Seite unterbunden werden muss."

Merk erinnerte daran, dass im Koalitionsvertrag auf Bundesebene 2009 vereinbart worden ist, die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen. "Dem sollten jetzt konkrete Schritte folgen. Wir müssen ein klares Signal setzen, dass wir verzweifelten Menschen individuelle Hilfe zuteil werden lassen statt sie in die Hände solcher Todeshändler zu geben!"

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