Amtsgericht Neu-Ulm
05.07.2013

Justizministerium gibt heute Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zu der Verfassungsbeschwerde des Herrn Gustl Mollath ab / Inhalt wird am Dienstag bekannt gegeben

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz wird heute wie angekündigt seine Stellungnahme zu der Verfassungsbeschwerde von Herrn Gustl Mollath auf dem Postweg dem Bundesverfassungsgericht zuleiten.

Aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht wird das Ministerium zum Inhalt dieser Stellungnahme erst Erklärungen abgegeben, nachdem die Stellungnahme dem Gericht vorliegt. Da dies voraussichtlich erst im Laufe des Montag, 8. Juli 2013, der Fall sein wird, wird am

Dienstag, dem 9. Juli 2013,

der Inhalt der Stellungnahme im Wege einer Presseerklärung bekannt gegeben werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass vorher Fragen zum Inhalt nicht beantwortet werden können.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?