Amtsgericht Neu-Ulm
31.01.2013

Merk zum heute erwarteten Gesetz zum Sorgerecht nichtehelicher Väter: "Schnellverfahren trägt dem Kindeswohl nicht ausreichend Rechnung!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat ihre Kritik an der Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern, deren Verabschiedung heute im Bundestag erwartet wird, erneuert. "Ich halte es zwar für richtig, dass in Zukunft auf Antrag des nichtehelichen Vaters durch das Familiengericht auch gegen den Willen der Mutter eine gemeinsame Sorge begründet werden kann, soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Hierdurch werden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt. Sehr kritisch sehe ich allerdings das hierfür vorgesehene ‘vereinfachte Verfahren‘", so Merk.

Nach dem "vereinfachten Verfahren" soll das Familiengericht die gemeinsame Sorge ohne Anhörung der Eltern in einem schriftlichen Beschlussverfahren begründen, wenn die Mutter dem Antrag des Vaters nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen widerspricht. Merk: "Ein derartiges schriftliches Verfahren ohne Anhörung wird der Bedeutung des Sorgerechts und dem Selbstverständnis unserer Richterinnen und Richter nicht gerecht. Die persönliche Anhörung der Eltern ist schon deshalb wichtig, weil das Gericht im Gespräch die tatsächlichen Umstände am besten feststellen, Missverständnisse der Eltern ausräumen und ggf. auf einvernehmliche Lösung hinwirken kann. Und vor allem, weil nur auf diese Weise am besten geprüft werden kann, worum es eigentlich geht: Nämlich, welche Lösung dem Wohl des Kindes am besten entspricht."

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