Amtsgericht Neu-Ulm
24.09.2014

Bayern fordert im Rechtsausschuss des Bundesrates Änderungen bei der geplanten Reform des Sexualstrafrechts / Bausback: "Keine Lücken lassen!"

Der Rechtsausschuss des Bundesrates befasst sich heute mit der von Bundesminister Maas geplanten Reform des Sexualstrafrechts. Bayern stellt dabei sechs Änderungsanträge, um Verbesserungen insbesondere bei der strafrechtlichen Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, von Kinder- und Jugendpornographie und von Verletzungen des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen durchzusetzen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: "Es ist richtig und wichtig, dass die Reform des Sexualstrafrechts nun endlich Gestalt annimmt. Und ich begrüße, dass der Entwurf aus dem Haus meines Kollegen Maas viele langjährige bayerische Forderungen aufgreift. Ich denke da etwa an die Verbesserungen bei der strafrechtlichen Verjährung. Es ist gut für die Opfer, dass Straftaten bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erst zu verjähren beginnen, wenn sie 30 Jahre alt sind. Das stellt sicher, dass auch schwer traumatisierten Opfern der Weg zur Justiz lang genug offen steht"

Bausback weiter: "Ich sage aber auch: An manchen Stellen springt der Bundesjustizminister zu kurz. An anderer Stelle schießt er über das Ziel hinaus. Da müssen wir nachbessern. Darauf wird Bayern heute im Rechtsausschuss des Bundesrates hinwirken."

Bayerns Justizminister gehen gerade die von der Bundesregierung vorgelegten Neuregelungen zur strafrechtlichen Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Kinder- und Jugendpornographie nicht weit genug. Bausback: "Nach der geltenden Rechtslage und auch nach den Reformvorstellungen der Bundesregierung bleiben bei der strafrechtlichen Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern Lücken." Hier gehe es, so der Minister, beispielsweise um Fallkonstellationen, in denen Täter über Chatrooms oder Internet-Foren Kontakt zu Kindern aufzunehmen versuchen, um ihre pädosexuellen Interessen zu befriedigen, dabei aber rein zufällig und irrtümlich an erwachsene Personen - etwa Eltern oder ermittelnde Polizeibeamte - geraten. "Diese Lücken müssen geschlossen werden - im Interesse unserer Kinder!", so Bausback.

Darüber hinaus hält Bayerns Justizminister auch die geplante Neuregelung der Strafvorschriften zur Kinder- und Jugendpornographie für unzureichend. "Es ist der falsche Ansatz, wenn man in erster Linie darauf abstellt, ob die Kinder auf den Bildern eine unnatürliche, geschlechtsbetonte Körperhaltung einnehmen. Es kommt nicht auf die Haltung des Opfers sondern auf den Blick des Täters an. Entscheidend ist, ob der Fokus der Aufnahme geschlechtsbetont ist." Als Beispiel nennt Bausback sexuell motivierte, intime Aufnahmen eines entkleideten, schlafenden Kindes: "Da ist das Kind genauso Opfer, aber ich habe keine unnatürliche, geschlechtsbetonte Körperhaltung. Deshalb: Wir müssen das Augenmerk auf den Ersteller solcher Aufnahmen richten und auf Aspekte wie Bildkomposition, Kameraperspektive, Bildausschnitt."

Zu weitgehend formuliert, so Bayerns Justizminister, sei der Gesetzentwurf der Bundesregierung dagegen bei der Neufassung des § 201 a Strafgesetzbuch, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe stellt. "Nach dem Entwurf würde sich grundsätzlich jeder strafbar machen, der unbekleidete Personen auch nur beiläufig fotografiert - zum Beispiel bei Aufnahmen am FKK-Strand oder, wenn jemand einen "Flitzer" bei Sportereignissen mit seiner Kamera einfängt." Damit würde die Aufnahme nackter Personen situationsunabhängig und ganz allgemein kriminalisiert, so der Minister. "Unser bayerischer Vorschlag knüpft daher ausdrücklich an Bilder an, die die Nacktheit von Kindern zur Schau stellen, und begrenzt die Strafbarkeit weiter auf bestimmte, besonders strafwürdige Tathandlungen", erläutert Bausback den bayerischen Antrag. "Das ist der richtige Weg. Denn es kann nicht sein, dass Eltern sich strafbar machen können, wenn sie die unbekleideten Kleinkinder auf einem Kindergeburtstag beim Spielen im Planschbecken fotografieren."

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