Amtsgericht Neu-Ulm
06.08.2015

Justizminister Bausback stellt bayerische Zahlen zur Bewährungshilfe 2014 vor / "Bewährungshilfe ist Hilfe zur Selbsthilfe und trägt maßgeblich dazu bei, dass Täter nicht wieder Täter werden!"

Bayern Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute in München die bayerische Bewährungshilfestatistik für das Jahr 2014 vorgestellt. Danach waren in Bayern am 31. Dezember 2014 24.671 Verurteilte einem Bewährungshelfer unterstellt. Dies entspricht im Wesentlichen dem Wert des Vorjahres. Bausback: “Egal ob beim Kontakt zu Behörden, bei der Suche nach therapeutischen Beratungsstellen oder Einrichtungen oder bei sonstigen Alltagsproblemen - unsere Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer stehen ihren Probanden mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Hilfe zur Selbsthilfe trägt maßgeblich dazu bei, dass verurteilte Straftäter nicht erneut rückfällig und damit nicht wieder Täter werden!"

Wird zum Beispiel eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt, bestellt das Gericht regelmäßig einen Bewährungshelfer, der beim zuständigen Landgericht tätig ist. Seine Aufgaben sind vielseitig. Zugleich sind die Anforderungen in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Zum Tätigkeitsbereich gehören etwa nicht nur die Kontrolle gerichtlicher Weisungen und Auflagen sowie die Überprüfung der Lebensführung der Verurteilten. Bewährungshelfer haben vielmehr zudem die Aufgabe, ihre Probanden umfassend zu betreuen, zu beraten und ihnen Unterstützung und praktische Hilfe in allen Lebenslagen anzubieten.

Bausback abschließend: "Auch die aktuellen Zahlen zeigen: Das Engagement der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer ist für die Verurteilten und für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar! Unseren Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern gebührt daher höchste Anerkennung und unser aller Dank!“

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