Amtsgericht Neu-Ulm
26.02.2015

Verabschiedung des Präsidenten des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Dr. Karl Huber und Amtseinführung des neuen Präsidenten Peter Küspert
Einladung an die Presse

Innenminister Joachim Herrmann in Vertretung des Ministerpräsidenten und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback verabschieden Dr. Karl Huber, Präsident des Oberlandesgerichts München und zugleich Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, nach außergewöhnlichem Karriereweg vom Polizeivollzugsbeamten zu Bayerns höchstem Richter in den Ruhestand und führen seinen Nachfolger Peter Küspert in das Amt ein. Zum Festakt am

Freitag, 27. Februar 2015, 11.00 Uhr

in der Allerheiligen Hofkirche

und zum anschließenden Empfang im Kaisersaal

der Residenz München

sind Medienberichterstatter sehr herzlich eingeladen. Aus organisatorischen Gründen wird um vorherige Anmeldung unter pressestelle@stk.bayern.de gebeten.

Dr. Karl Huber hatte seinen Dienst beim Freistaat Bayern 1966 im mittleren Polizeivollzugsdienst begonnen. Nach dem Abitur über den zweiten Bildungsweg hatte er während des Polizeidienstes ein Jurastudium absolviert und 1981 seine Laufbahn in der bayerischen Justiz fortgesetzt. Dort war er in verschiedenen Funktionen als Richter und Staatsanwalt sowie im Justizministerium tätig - dort unter anderem als Büroleiter der ehemaligen Bayerischen Justizministerin Dr. Mathilde Berghofer-Weichner. Von 1995 bis 2001 war er Vizepräsident des Oberlandesgerichts München, anschließend bis 2005 Generalstaatsanwalt in München. Im März 2005 übernahm er das Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts München und des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Dr. Karl Huber wurde 2007 mit dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet.

Peter Küspert begann seine Laufbahn in der Bayerischen Justiz im Jahr 1983 mit Stationen an den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen. Von 1985 bis 1988 war er an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. Nach seiner Tätigkeit als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg war er von 1989 bis 1991 Richter für Zivilsachen am Landgericht Regensburg. Von 1992 bis 1998 war er im Bayerischen Justizministerium beschäftigt, anschließend ein Jahr Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Nach weiteren drei Jahren im Bayerischen Justizministerium war er von 2003 bis 2009 Präsident des Landgerichts Regensburg. Im Januar 2010 kehrte er als Leiter der Personalabteilung in das Bayerische Justizministerium zurück. Zuletzt war er ab Oktober 2011 Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg.

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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?