Amtsgericht Neu-Ulm
23.03.2015

Amtswechsel an der Spitze des Oberlandesgerichts Nürnberg / Bayerns Justizminister dankt Peter Küspert und führt Dr. Christoph Strötz in sein neues Amt ein

Der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute den neuen Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg, Dr. Christoph Strötz, offiziell in sein Amt eingeführt. Er folgt Peter Küspert nach, der seit 1. März 2015 Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist.

Im rechtspolitischen Teil seiner Festrede griff Bausback die aktuelle Diskussion über die Verkehrsdatenspeicherung auf: "Ich begrüße ausdrücklich, dass sich die Vernunft nun auch auf Bundesebene endlich einen Weg gebahnt hat. Es ist sehr erfreulich, dass in diesem für unsere Sicherheit immens wichtigen Bereich eine nationale Regelung nunmehr in greifbare Nähe gerückt ist. Ich hoffe, dass die Gespräche zwischen dem Bundesinnenminister und dem Bundesjustizminister schnell in eine gute und tragfähige Lösung münden werden", so der Minister. "Ich kann Ihnen versichern, dass ich da ein Auge "d´rauf haben" werde. Denn unseren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten müssen endlich die Steine weggeräumt werden, die ihnen bei der Bekämpfung des Terrorismus und schwerster Kriminalität schon viel zu lange im Wege liegen!"

Peter Küspert (59 Jahre) trat am 1. August 1983 in den bayerischen Justizdienst ein. Nach verschiedenen Verwendungen als Richter und Staatsanwalt sowie einer dreijährigen Tätigkeit im Bundesministerium der Justiz arbeitete er zwischen 1992 und 1998 in unterschiedlichen Funktionen im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Im September 1998 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Nürnberg ernannt; im Dezember 1999 kehrte er an das bayerische Justizministerium zurück und widmete sich dort im Wesentlichen haushaltsrechtlichen Fragen. Nach seinen Tätigkeiten als Präsident des Landgerichts Regensburg und als Leiter der Personalabteilung des Justizministeriums war Peter Küspert von Oktober 2011 bis Februar 2015 Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg. Seit 1. März 2015 ist er Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Dr. Christoph Strötz (62 Jahre) begann seine Laufbahn bei der bayerischen Justiz am 1. Juli 1980 im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Nach Stationen bei der Staatsanwaltschaft München II und am Landgericht München II kehrte er im Sommer 1984 an das Justizministerium zurück und war dort mehrere Jahre in der Pressestelle, im Leitungsbereich sowie in der Strafrechtsabteilung eingesetzt. Zwischendurch gehörte er für knapp zweieinhalb Jahre einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts München an. Vom 1. März 2005 an leitete Dr. Strötz die Generalstaatsanwaltschaft München. Seit 1. März 2015 ist er Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg.

Der bayerische Justizminister dankte Peter Küspert für seine hervorragende Arbeit als Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg und für die bayerische Justiz insgesamt: "Bei all Ihren bisherigen Funktionen haben Sie mit Ihren breitgefächerten Fachkenntnissen jeweils auf ganzer Linie überzeugt und waren dank Ihrer ruhigen und besonnen Art, Ihres Einfühlungsvermögens und Ihres ausgeprägten Gerechtigkeitssinns allseits überaus angesehen und beliebt. Sie haben es verstanden, den Bürgerinnen und Bürgern zu beweisen, dass die Nürnberger Justiz für Bürgernähe und Transparenz steht." Bausback weiter: "Ich bin froh und dankbar, dass Sie - nun als Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs - weiter zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger wirken."

An seinen Nachfolger Dr. Christoph Strötz gewandt erklärte der Minister: "Aufgrund Ihrer herausragenden persönlichen Eigenschaften verbunden mit Ihrem brillanten Sachverstand haben Sie das Amt des Generalstaatsanwalts ein Jahrzehnt lang hervorragend ausgefüllt. Ich habe nicht den geringsten Zweifel, dass Sie Ihre herausragenden Fähigkeiten auch als Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg gewinnbringend einbringen und damit Ihre äußerst erfolgreiche Tätigkeit für die bayerische Justiz fortsetzen werden. Ich wünsche Ihnen hierzu viel Erfolg und eine glückliche Hand bei allen Entscheidungen!"

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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?