Amtsgericht Neu-Ulm
27.03.2015

Bayerns Justizminister spricht sich heute im Bundesrat vehement für eine möglichst rasche Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei Stalking aus / Bausback: "Thema viel zu ernst für Zögerlichkeiten ? hier geht es um Opferschutz!"

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback weist heute im Bundesrat erneut auf die Eilbedürftigkeit hin, den strafrechtlichen Schutz beim Thema Stalking zu verbessern: "Vor gut zehn Monaten habe ich schon betont, wie perfide Stalking ist, wie sehr die Opfer darunter leiden und dass die Strafverfolgungsbehörden trotzdem in vielen Fällen nicht einschreiten können – weil das Gesetz unzureichend ist. Das können wir ändern. Und das müssen wir ändern. Der bayerische Vorschlag dazu liegt schon lange auf dem Tisch! Heute stehe ich erneut hier und stelle die Frage: Warum ist der bayerische Gesetzentwurf noch immer nicht in den Bundestag eingebracht? Warum lassen wir die Opfer noch immer allein?"

Nach geltendem Recht komme es für die Strafbarkeit darauf an, dass der Täter bei seinem Opfer durch sein Verhalten schon eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung verursacht habe, so Bausback. "Das geht nicht weit genug. Viele Opfer halten dem Psychoterror stand und lassen sich – trotz der schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigung – in ihrer äußerlichen Lebensführung nicht wesentlich beeinflussen. Oder sie sind gezwungen, diesem Terror Stand zu halten. Denn ein neues Handy oder ein Umzug müssen bezahlt, ein neuer Arbeitgeber erst einmal gefunden werden."

Bausback findet abschließend deutliche Worte: "Ich kann nicht nachvollziehen, warum hier nichts vorangeht. Zumal ich zu meinen Verbesserungsvorschlägen bisher eigentlich nur Zustimmung gehört habe. Das Thema ist viel zu ernst für Zögerlichkeiten. Die Opfer können von uns erwarten, dass wir Defizite, die wir erkannt haben, auch entschlossen beseitigen!"

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