Amtsgericht Neu-Ulm
01.11.2016

Bayerns Justizminister Bausback mahnt klares Signal gegen Kinderehen an: "Am besten schützen wir die betroffenen Mädchen, wenn Kinderehen von Anfang an null und nichtig sind!"

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback fordert eine gesetzliche Regelung, nach der Kinderehen künftig nicht nur aufhebbar, sondern von Anfang an nichtig sind. "Das schützt das Kindeswohl am besten und ist – auch nach außen – das klarste Signal gegen Kinderehen", so Bausback. "Jeder Tag, an dem die betroffenen Mädchen in unserem Land zunächst weiter bei ihren "Ehemännern" verbleiben, ist ein Tag zu viel!"

Bausback erläutert: "Ein Aufhebungsverfahren vor einem deutschen Gericht können wir überhaupt erst einleiten, wenn der sogenannte gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland erreicht ist, wenn also das betroffene Mädchen bereits drei bis sechs Monate in unserem Land ist. Schon allein aufgrund des gerichtlichen Instanzenzuges dauert das Verfahren dann mindestens nochmals ein paar Wochen, wenn nicht gar ein paar Monate. Während dieser ganzen Zeit wäre die Kinderehe zunächst wirksam und das Jugendamt müsste grundsätzlich tatenlos dabei zusehen, wie das Mädchen in der Ehe verbleibt. Das kann nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes sein. Der Kinder- und Jugendschutz erfordert eine klare und konsequente Lösung – und die lautet: Kinderehen sind in unserem Land von Anfang an null und nichtig", so Bausback.

Der bayerischen Justizminister hatte sich bereits Mitte Juni 2016 mit einem Vorschlag für eine Gesetzesänderung zur Vermeidung von Kinderehen an den Bundesjustizminister gewandt und die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe angeboten. "Es ist gut, dass der Bundesjustizminister meinen Vorschlag aufgegriffen und eine Arbeitsgruppe einberufen hat. Bayern wird sich hier weiter aktiv einbringen und für eine bestmögliche Lösung im Sinne des Kinderschutzes werben", so Bausback abschließend.

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