Amtsgericht Neu-Ulm
15.12.2016

25 Jahre EU-Ausschuss der Justizministerkonferenz unter bayerischem Vorsitz / Justizminister Bausback: "Wichtiges Gremium zur Beteiligung der Länder an der europäischen Rechtspolitik!"

Vor 25 Jahren wurde auf Initiative Bayerns der ständige Ausschuss "Europäische Union" der Justizministerkonferenz gegründet. Zu diesem Jubiläum hat der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback dem Ausschuss heute bei einer feierlichen Sitzung im Münchner Justizpalast gratuliert. Bausback: "Der Ausschuss ist ein wichtiges Gremium zur Beteiligung der Länder an der europäischen Rechtspolitik. Er bietet Gewähr, dass Länderinteressen in der europäischen Rechtssetzung Gehör finden. In seiner 25-jährigen Tätigkeit hat sich der Ausschuss mit zahlreichen rechtspolitischen Themen auseinandergesetzt und dabei stets darüber gewacht, dass europäische Vorschläge im Einklang mit bewährten Justizpraktiken der Länder stehen." An der Jubiläumssitzung nahm auch der Leiter der Vertretung der EU-Kommission in München, Joachim Menze, teil. Aus Brüssel gratulierte EU-Kommissar Günther Oettinger dem EU-Ausschuss per Videobotschaft zu einem Vierteljahrhundert erfolgreicher Arbeit. In seiner Ansprache unterstrich er die Bedeutung der Länder für ein starkes Europa: "Starke Länder sind heute wichtiger denn je!"

Der EU-Ausschuss hat die Aufgabe, die Entwicklungen auf europäischer Ebene zu beobachten, die Justizministerkonferenz zu beraten und Stellungnahmen zu aktuellen justizpolitischen Themen zu erarbeiten. Auch auf der Tagesordnung der heutigen Jubiläumssitzung standen zentrale Themen von hoher Aktualität, wie die internationale Investitionsgerichtsbarkeit in CETA und die Auswirkungen des BREXIT im Justizbereich. "In Zeiten des BREXIT, in denen die Akzeptanz für Europa keineswegs eine Selbstverständlichkeit ist, erwarten die Menschen von der Europäischen Union Antworten auf die großen und drängenden Herausforderungen unserer Zeit. Dazu wollen wir Länder im EU-Ausschuss der Justizministerkonferenz unseren Beitrag leisten", so der bayerische Justizminister.

Der Vertrag von Maastricht schuf Anfang der 90er-Jahre erstmals die Grundlagen für eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten im Justizbereich. Um eine Beteiligung der Länder in Justizfragen weiterhin sicherzustellen, wurde im Herbst 1991 der EU-Ausschuss der Justizministerkonferenz ins Leben gerufen. Das Gremium steht seit seiner Gründung unter dem Vorsitz Bayerns. Ihm gehören Vertreter aller Länder an. Bausback: "Selbstverständlich konnten und wollten die Länder in der Rechtspolitik das Feld nicht allein dem Bund überlassen. Denn die Länder verfügen über die erforderliche Erfahrung aus der Justizpraxis. Daher wollten wir Länder uns in Justizfragen von Anfang an in und für Europa einbringen – und das werden wir auch künftig weiterhin tun!"

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