Amtsgericht Neu-Ulm
26.05.2016

Bausback fordert bei Justizministerkonferenz effektive strafrechtliche Instrumente: "Elektronische Aufenthaltsüberwachung auch für verurteilte extremistische Gefährder / Verkehrsdatenspeicherung nachbessern!"

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback fordert bei der Justizministerkonferenz am 1. und 2. Juni in Nauen effektive strafrechtliche Instrumente zur Terrorismus- und Extremismusbekämpfung: "Im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger dürfen wir hier keinesfalls sehenden Auges Lücken lassen! Der Bund muss daher den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auch bei bereits bekannten und verurteilten extremistischen Gefährdern prüfen. Auch bei der Verkehrsdatenspeicherung müssen wir in doppelter Hinsicht nachbessern", so Bausback.

Schon beim Justizgipfel im März dieses Jahres seien sich Bund und Länder einig gewesen, dass die Justiz durch konsequente Strafverfolgung einen Beitrag leisten müsse zur Bekämpfung von Hass, Gewalt und jeder Form von Extremismus, Fremdenhass, Antisemitismus und Terrorismus. "Es ist an der Zeit, den Worten jetzt auch rechtspolitische Taten folgen zu lassen. Denn ohne effektive strafrechtliche Instrumente kann die Justiz ihre Arbeit nicht so konsequent und entschlossen wie notwendig tun", so der Minister.

Bayerns Justizminister will daher gemeinsam mit seinen Länderkollegen den Bund auffordern, die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zu prüfen: "Wir müssen verurteilte extremistische Gefährder nach ihrer Haftentlassung auch mit diesem Instrument besonders im Auge behalten!" Dies erhöhe spürbar das Entdeckungsrisiko und damit auch die Hemmschwelle, sich an terroristischen Aktivitäten zu beteiligen. Die derzeit auf Bundesebene diskutierte Führungsaufsicht auch für Gefährder - also vor allem die Weisung, bestimmte anschlagsgefährdete Orte nicht aufzusuchen - allein genüge nicht. "Denn es liegt auf der Hand: Ohne konkrete elektronische Überwachung bleiben solche Weisungen letztlich zahnlose Tiger", so Bausback.

Bei der Ende vergangenen Jahres in Kraft getretenen Verkehrsdatenspeicherung sieht Bayerns Justizminister in doppelter Hinsicht Nachbesserungsbedarf: "Nach einer schweren Straftat müssen unsere Strafverfolgungsbehörden auch wissen, wer, wann an wen eine E-Mail geschrieben hat. Nur so können wir Hintermänner und Unterstützer ermitteln und unsere Chancen erhöhen, mögliche terroristische und extremistische Akte in Zukunft zu verhindern." Außerdem müsse der Katalog der einschlägigen Straftaten ausgeweitet werden: "Es ist nicht hinnehmbar, dass der Verdacht gravierender Straftaten, wie zum Beispiel Volksverhetzung oder Terrorismusfinanzierung, nach derzeitigem Recht nicht ausreichen soll, um auf Verbindungsdaten zuzugreifen. Beides - Volksverhetzung und Terrorismusfinanzierung - bereitet häufig den Boden für abscheuliche Gewalttaten. Hier müssen wir den Strafverfolgungsbehörden frühzeitig die richtigen Instrumente an die Hand geben, um Schlimmeres nach Möglichkeit zu verhindern", so Bausback abschließend.

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