Amtsgericht Neu-Ulm
08.07.2016

Bayerns Justizminister Bausback im Bundesrat: "Miet- und Wohnungseigentumsrecht fit machen für Elektromobilität und Barrierefreiheit / Gute Ladeinfrastruktur A und O für den Erfolg der Elektromobilität! / Altersgerechtes Wohnen im gewohnten Umfeld erleichtern!"

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellt heute im Bundesrat den bayerisch-sächsischen Gesetzentwurf zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität vor: "Wir müssen unser Miet- und Wohnungseigentums-recht fit machen für die Herausforderungen der Elektromobilität und Barriere-freiheit!"

Im Bereich der Elektromobilität fordert Bausback: "Wir wollen es Wohnungs-eigentümern und Mietern künftig einfacher machen, Ladestationen an privaten Stellplätzen zu errichten." Obwohl Elektroautos im Betrieb sehr günstig und von der Kfz-Steuer weitgehend befreit seien, fänden sich nach wie vor sehr wenige Elektroautos auf deutschen Straßen, erläutert Bausback. "Aus dem Vergleich zu anderen Staaten wissen wir: Eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur ist das A und O für den Erfolg der Elektromobilität! Und hieran fehlt es bislang bei uns - vor allem im Bereich privater KfZ-Stellplätze. Das muss sich ändern. Indem wir hier Hemmnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht abbauen, fördern wir Investitionen in den Elektromobilitätssektor und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz!"

Bayerns Justizminister schlägt der Länderkammer zudem Änderungen im Wohnungseigentumsrecht vor, wenn es darum geht, altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen: "Ich will künftig die Durchsetzung von Umbauten am Ge-meinschaftseigentum erleichtern, um einen barrierefreien Zugang zu den Wohnungen zu ermöglichen." Hier gehe es zum Beispiel um den Einbau einer Rollstuhlrampe oder eines Treppenlifts oder um den Anbau eines Außenauf-zugs. Für solche Maßnahmen wirke das geltende Wohnungseigentumsrecht teilweise hinderlich und müsse geändert werden. "Denn eines ist klar: Im Hin-blick auf den demografischen Wandel müssen wir in den nächsten Jahren mit einem massiven Anstieg des Bedarfs an altersgerechten Wohnungen rechnen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen leisten wir einen wichtigen Beitrag dafür, dass unsere Bürgerinnen und Bürger auch im hohen Alter weiterhin in ihrem vertrauten Umfeld leben können!", so Bausback abschließend.


Hintergrund:

-  Elektromobilität:
Das geltende Wohnungseigentumsrecht sieht vor, dass sich Sondereigentum an Garagenstellplätzen nur auf einen durch eine dauerhafte Markierung umgrenzten Stellplatz in der Garage bezieht. Um eine Lademöglichkeit anbringen zu können, muss der Sondereigentümer des Stellplatzes daher auf Teile des Gemeinschafts-eigentums baulich einwirken. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür bedürfen der Klarstellung. Auch im Mietrecht besteht bislang keine Privilegierung für den Einbau von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge. Nach den derzeit geltenden allgemeinen, nicht gesetzlich niedergelegten Grundsätzen zur Vornahme von Maßnahmen an der Mietsache durch den Mieter (sog. Mietermodernisierung) wird es dem Mieter regelmäßig nicht gelingen, sich im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung gegenüber dem Eigentümer der Mietsache durchzusetzen.

-  Barrierefreiheit:
Im Mietrecht kann der Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Verän-derungen wie zum Beispiel dem Einbau einer Rollstuhlrampe oder eines Treppen-lifts verlangen. Für Wohnungseigentümergemeinschaften fehlt dagegen eine aus-drückliche gesetzliche Regelung. Wohnungseigentümer können deshalb Schwie-rigkeiten haben, derartige bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchzusetzen. Darüber hinaus bedarf momentan der Anbau eines Außenaufzugs regelmäßig der Zustimmung aller Miteigentümer. Jeder Miteigentümer kann daher eine solche Maßnahme verhindern.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?