Amtsgericht Neu-Ulm
02.06.2017

Bundesrat berät über schärfere Strafen und effektivere Ermittlungsbefugnisse beim Wohnungseinbruchdiebstahl / Bayerns Justizminister Bausback: "Guter Tag für den Opferschutz / Gesetzentwurf ganz in der Tradition des bayerischen Vorschlags!"

Der Bundesrat berät heute den Gesetzentwurf zur Reform der Strafbarkeit des Wohnungseinbruchdiebstahls. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hierzu am Rande der Sitzung: "Heute ist ein guter Tag für den Opferschutz! Künftig wird der Einbruch in die eigenen vier Wände schärfer bestraft. Zugleich bekommen unsere Strafverfolgungsbehörden bessere Ermittlungsbefugnisse im Kampf gegen den Wohnungseinbruchdiebstahl. Damit liegt der Gesetzentwurf ganz in der Tradition des bayerischen Vorschlags, den ich schon vor gut zwei Jahren in den Bundesrat eingebracht hatte!"

Die aktuellen Zahlen bei den Wohnungseinbrüchen seien nach wie vor alarmierend. Gleichzeitig seien die Aufklärungsquoten viel zu gering. Bausback: "Mit der Entscheidung für mehr Sicherheit und Opferschutz spiegelt sich im Gesetz künftig auch das wider, was die Betroffenen tatsächlich empfinden. Denn: Für die Opfer ist es keine Frage: Wer in die Privat- und Intimsphäre ihrer Wohnung eindringt, dort persönliche Sachen durchwühlt und Gegenstände entwendet, begeht nichts anderes als ein Verbrechen."

Der Minister betont noch ein Zweites: "Durch das Gesetz wird das Handwerkszeug unserer Staatsanwälte für eine effektive Strafverfolgung von Wohnungseinbrüchen künftig verbessert. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass mehr Taten aufgeklärt und mehr potenzielle Täter abgeschreckt werden können! Auch damit sorgen wir für ein Plus an Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger!", so Bausback abschließend.

Hintergrund:
Der Gesetzentwurf sieht für Wohnungseinbruchdiebstahl künftig eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, bislang sind es sechs Monate bis zehn Jahre. Der bisher für minderschwere Fälle vorgesehene Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahre, soll zukünftig entfallen. Zudem werden die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden für Zugriffe auf Verkehrs- und Standortdaten erweitert.

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