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Justiz in BayernLandesjustizprüfungsamt

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1. - Allgemeine Informationen

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2. - Themengebiete des Portals

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5. - Orientierungszeile

Portal > Landesjustizprüfungsamt > Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen - Letzte Änderung: 11.10.2011


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6. - Seiteninhalt

JAPO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen)

Sie können hier die JAPO einsehen:



Wichtiger Hinweis auf Änderungen bzgl. der Fristen zur Ablegung bzw. Wiederholung der Ersten Juristischen Staatsprüfung:

Im Zuge der Änderungen der JAPO durch die Verordnung vom 29. Dezember 2009 wurde mit Wirkung ab 1. September 2011 die Möglichkeit, durch Exmatrikulation die Erstablegung bzw. Wiederholung der Ersten Juristischen Staatsprüfung zeitlich hinauszuschieben, abgeschafft (vgl. § 26 Abs. 2 und § 36 Abs. 3 JAPO in der ab 1. September 2011 geltenden Fassung). Gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung vom 29. Dezember 2009 gilt dies ab 1. September 2011 auch für Bewerber, die sich bereits früher exmatrikuliert haben.

Eine Ablegung bzw. Wiederholung der Ersten Juristischen Staatsprüfung nach Ablauf der hierfür geltenden Fristen in exmatrikuliertem Zustand ist daher nach dem Termin 2011/1 ausnahmslos nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise unter Aktuelles / Weiteres.