JAPO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen)
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JAPO - Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003 (GVBl S. 758), geändert durch Verordnungen vom 29. Dezember 2009 (GVBl 2010 S. 10) und vom 28. Januar 2011 (GVBl S. 65)
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Wichtiger Hinweis auf Änderungen bzgl. der Fristen zur Ablegung bzw. Wiederholung der Ersten Juristischen Staatsprüfung:
Im Zuge der Änderungen der JAPO durch die Verordnung vom 29. Dezember 2009 wurde mit Wirkung ab 1. September 2011 die Möglichkeit, durch Exmatrikulation die Erstablegung bzw. Wiederholung der Ersten Juristischen Staatsprüfung zeitlich hinauszuschieben, abgeschafft (vgl. § 26 Abs. 2 und § 36 Abs. 3 JAPO in der ab 1. September 2011 geltenden Fassung). Gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung vom 29. Dezember 2009 gilt dies ab 1. September 2011 auch für Bewerber, die sich bereits früher exmatrikuliert haben.
Eine Ablegung bzw. Wiederholung der Ersten Juristischen Staatsprüfung nach Ablauf der hierfür geltenden Fristen in exmatrikuliertem Zustand ist daher nach dem Termin 2011/1 ausnahmslos nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise unter Aktuelles / Weiteres.
- Aktuelles und Weiteres [intern]
