Informationen zum Ablauf der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern
- I. Termine
- II. Anmeldung
- III. Wiederholung
- IV. Notenverbesserung
- V. Zulassung, Ladung
- VI. Mündliche Prüfung
I. Termine
Jährlich werden zwei Prüfungstermine der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abgehalten. Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Ende Mai / Juni (z.B. ZJS 2007/1) und im November / Dezember (z.B. ZJS 2007/2) statt.
II. Anmeldung
Eine Anmeldung als Erstableger oder Wiederholer zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist grundsätzlich nicht erforderlich, da die Rechtsreferendare zum schriftlichen Teil der Prüfung vom Präsidenten des Oberlandesgerichts zugelassen werden. Lediglich für eine etwaige zweite Wiederholung der Prüfung (s. Ziffer III Abs. 2) und für die Wiederholung zur Notenverbesserung (s. Ziffer IV) ist eine Anmeldung notwendig.
III. Wiederholung
Teilnehmer, die die Prüfung erstmals nicht bestanden haben, können unmittelbar nach Ableistung eines Ergänzungsvorbereitungsdienstes erneut an der Zweiten Juristischen Staatsprüfung teilnehmen (§ 70 Abs. 1 JAPO). Eine Meldung zur Wiederholungsprüfung ist nicht erforderlich, weil die Prüfungsteilnehmer vom Präsidenten des Oberlandesgerichts zum schriftlichen Teil der Wiederholungsprüfung zugelassen werden. Der Ergänzungsvorbereitungsdienst kann auf Antrag teilweise oder ganz erlassen werden (§ 71 Abs. 2 JAPO). Wird einem Teilnehmer der Ergänzungsvorbereitungsdienst erlassen, erfolgt die Zulassung nicht durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts, vielmehr hat der Teilnehmer selbst spätestens zwei Monate vor Beginn der Prüfung einen Antrag auf Zulassung zur ersten Wiederholung zu stellen.
Teilnehmer, die die Prüfung wiederholt nicht bestanden haben, können die Prüfung ein zweites Mal nur wiederholen, wenn sie in einem der beiden Prüfungsversuche mindestens einen Punktwert von mindestens 3,00 erzielt haben. Die zweite Wiederholung der Prüfung muss spätestens im dritten Termin nach dem Termin des wiederholten Nichtbestehens abgelegt werden. Der Antrag auf Zulassung zur Zweitwiederholung ist spätestens zwei Monate vor Beginn der Prüfung zu stellen (§ 70 Abs. 2 JAPO). Das
Anmeldeformular ist hier [intern]
oder unter der Rubrik "Zweite Juristische Staatsprüfung / Anmeldeformular Zweite Wiederholung" abrufbar.
Eine weitere Wiederholung der Prüfung ist auch nach Ableistung eines erneuten Vorbereitungsdienstes nicht möglich. Es gibt hierzu auch keine Härtefall-Regelung (§ 70 Abs. 4 JAPO).
IV. Notenverbesserung
Wer die Prüfung bei erstmaliger Ablegung in Bayern bestanden hat, kann sie zur Notenverbesserung einmal wiederholen. Diese Möglichkeit besteht nur bei dem nach Abschluss des Prüfungstermins, in dem die Prüfung erstmals bestanden wurde, beginnenden nächsten oder übernächsten Prüfungstermin (§§ 60, 30 Abs. 1 JAPO (1993) bzw. § 15 Abs. 1 JAPO (2003)). Ein Prüfungstermin ist abgeschlossen, wenn alle mündlichen Prüfungen dieses Termins abgeschlossen sind. Dieser Abschluss kann vor oder nach Beginn des unmittelbar zeitlich folgenden Prüfungstermins liegen. Daraus ergibt sich, dass die Möglichkeit zur Notenverbesserung entweder im ersten und zweiten oder im zweiten und dritten Prüfungstermin nach dem Termin der Erstablegung besteht. Welche konkreten Prüfungstermine für die einzelnen Prüfungsteilnehmer maßgeblich sind, erfahren sie mit der Ladung zur mündlichen Prüfung; zudem wird diese Information zu diesem Zeitpunkt auf dieser Internetseite unter der Rubrik "Zweite Juristische Staatsprüfung / Termine - Notenverbesserung" veröffentlicht.
Der Antrag auf Zulassung zur Notenverbesserung ist grundsätzlich zwei Monate vor Beginn des schriftlichen Teils der Prüfung zu stellen. Wenn der erstmögliche Notenverbesserungstermin der zeitlich unmittelbar nächste Prüfungstermin nach dem Termin der Erstablegung ist, werden die Teilnehmer, die an diesem Termin teilnehmen wollen, gebeten, sich möglichst bald, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ladung zur mündlichen Prüfung anzumelden, um dem Landesjustizprüfungsamt die erforderlichen organisatorischen Vorbereitungen zu ermöglichen. Das
Anmeldeformular ist hier [intern]
oder unter der Rubrik "Zweite Juristische Staatsprüfung / Anmeldeformular Notenverbesserung" abrufbar.
V. Zulassung, Ladung
Mit dem Bescheid über die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme verbindlich und ein Rücktritt nur noch gemäß §§ 9, 10, 63 JAPO (2003) bzw. §§ 49, 17, 18 JAPO (1993) möglich.
Spätestens eine Woche vor Beginn der schriftlichen Prüfung erhalten die Teilnehmer die Ladung in einen bestimmten Prüfungsraum. Mit der Ladung werden Hinweise für den Ablauf der Prüfung und über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Notenbekanntgabe des schriftlichen Teils und den Zeitraum der mündlichen Prüfungen versandt.
VI. Mündliche Prüfung
Die mündlichen Prüfungen des Mai/Juni-Termins finden regelmäßig von Mitte Oktober bis Ende November / Anfang Dezember statt, die der November/Dezember-Prüfung von Mitte April bis Ende Mai / Anfang Juni des folgenden Jahres.
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