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Justiz in BayernLandesjustizprüfungsamt

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Portal > Landesjustizprüfungsamt > Zweite Juristische Staatsprüfung > Termine Notenverbesserung - Letzte Änderung: 10.04.2012


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6. - Seiteninhalt

Zweite Juristische Staatsprüfung - Prüfungstermine für die Wiederholung zur Notenverbesserung

Wer die Prüfung bei erstmaliger Ablegung in Bayern bestanden hat, kann sie zur Notenverbesserung einmal wiederholen. Diese Möglichkeit besteht nur bei dem nach Abschluss des Prüfungstermins, in dem die Prüfung erstmals bestanden wurde, beginnenden nächsten oder übernächsten Prüfungstermin (§ 15 Abs. 1 JAPO (2003)). Ein Prüfungstermin ist abgeschlossen, wenn alle mündlichen Prüfungen dieses Termins stattgefunden haben. Dieser Abschluss kann vor oder nach Beginn des unmittelbar zeitlich folgenden Prüfungstermins liegen. Daraus ergibt sich, dass die Möglichkeit zur Notenverbesserung entweder im ersten und zweiten oder im zweiten und dritten Prüfungstermin nach dem Termin der Erstablegung besteht.

Welche konkreten Prüfungstermine für die einzelnen Prüfungsteilnehmer maßgeblich sind, erfahren die Prüfungsteilnehmer mit der Ladung zur mündlichen Prüfung.

Mögliche Prüfungstermine zur Notenverbesserung:

Termin der Erstablegung erste Möglichkeit zur Notenverbesserung Zweite Möglichkeit zur Notenverbesserung
2005/2 2006/2 2007/1
2006/1 2007/1 2007/2
2006/2 2007/1 2007/2
2007/1 2007/2 2008/1
2007/2 2008/1 2008/2
2008/1 2008/2 2009/1
2008/2 2009/2 2010/1
2009/1 2009/2 2010/1
2009/2 2010/1 2010/2
2010/1 2011/1 2011/2
2010/2 2011/1 2011/2
2011/1 2012/1 2012/2
2011/2 2012/1 2012/2
2012/1 unbekannt unbekannt


Der Antrag auf Zulassung zur Notenverbesserung ist grundsätzlich zwei Monate vor Beginn des schriftlichen Teils der Prüfung zu stellen.

Wenn der erstmögliche Notenverbesserungstermin der zeitlich unmittelbar nächste Prüfungstermin nach dem Termin der Erstablegung ist, werden die Teilnehmer, die an diesem Termin teilnehmen wollen, gebeten, sich möglichst bald nach Erhalt der Ladung zur mündlichen Prüfung, wenn möglich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.

Dies stellt sicher, dass wir rechtzeitig einen Prüfungsplatz für Sie einplanen können!

Für sehr frühzeitige Anmeldungen danken wir.



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