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Justiz in BayernLandesjustizprüfungsamt

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Portal > Landesjustizprüfungsamt > Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare > Einstellung - Letzte Änderung: 07.01.2009


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6. - Seiteninhalt

Einstellung in den Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare in Bayern

Aufnahme in den Vorbereitungsdienst

Über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare entscheiden in Bayern die Präsidenten der Oberlandesgerichte. Anfragen hierzu sind daher an den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten, in dessen Bezirk die Ausbildung erfolgen soll.

Oberlandesgerichte sind in München, Nürnberg und Bamberg.

Ansprechpartner für den Vorbereitungsdienst - [intern]

Einstellungssituation

Grundsätzlich wird zur Einstellungssituation im Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare in Bayern auf folgendes hingewiesen:

Der Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare wird in Bayern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nach Maßgabe des Gesetzes zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes (SiGjurVD) vom 27. Dezember 1999 (GVBl S. 529) abgeleistet. Die Rechtsreferendare erhalten danach eine Unterhaltsbeihilfe und sind grundsätzlich gesetzlich versichert.

Die Anzahl der von den Präsidenten der Oberlandesgerichte in den Vorbereitungsdienst einzustellenden Bewerber ist durch die Ausbildungskapazitäten im jeweiligen Bezirk begrenzt. Durch eine volle Ausnutzung sämtlicher Ausbildungskapazitäten konnten in Bayern Wartezeiten bislang vermieden werden. Die bestehenden Ausbildungskapazitäten müssen jedoch bayernweit und flächendeckend genutzt werden. Die an Mobilität und Flexibilität der Bewerber zu richtenden Anforderungen sind beträchtlich; Ortswünsche der Bewerber können zunehmend weniger berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Bewerber, die mit den Ausbildungsorten im Freistaat Bayern nicht durch längeren Familienwohnsitz oder sonstige engere Beziehungen verbunden sind.

Dauer und Einteilung

Dauer und Einteilung des Vorbereitungsdienstes sowie Prüfungsstoff und Durchführung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung sind durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003 (GVBl S. 758) (JAPO 2003) [intern]

Gegenstand der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern

Gegenstand der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern sind auch Rechtsgebiete und Aufgabenstellungen, die in Ausbildung und Prüfung anderer Länder keine oder nur eine geringe Rolle spielen.

Weitere Informationen / Broschüre

Die Teilnehmer an der Ersten Juristischen Staatsprüfung in Bayern erhalten mit der Ladung zur mündlichen Prüfung nähere Informationen über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst. Über die Gestaltung des Vorbereitungsdienstes der Rechtsreferendare informiert auch eine Broschüre [intern] , die hier eingesehen werden kann

Weitere Informationen der Oberlandesgerichte

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