Pflichtwahlpraktikum der Rechtsreferendare in Bayern - Ausbildungsstellen
Das Pflichtwahlpraktikum nach dem schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung kann zu einer durch die Examensvorbereitung kaum mehr belasteten Mitarbeit bei einer Vielzahl von Ausbildungsstellen genutzt werden. In dieser Zeit können nicht nur Einblicke in die tägliche Praxis der Ausbildungsstelle gewonnen werden; die Referendare können auch wichtige praktische Erfahrungen sammeln und sich nicht zuletzt der Ausbildungsstelle als interessierte und leistungsfähige Stellenbewerber präsentieren.
Allgemeine Informationen
Allgemein zugelassen für die Ausbildung im Pflichtwahlpraktikum in den einzelnen Berufsfeldern sind zunächst die in Ziffer 1.6 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern vom 28. April 2005 Az.: PA 2220 - 1587/2004, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 1. Oktober 2007 (JMBl S. 145), genannten Stellen. Die Bekanntmachung finden Sie unten. (Für Rechtsreferendare bis Einstellungstermin Frühjahr 2005 ergeben sich die allgemein zugelassenen Stellen zunächst aus § 36 Abs. 2 JAPO (1993).)
Daneben sind für die einzelnen Berufsfelder eine Vielzahl weiterer - auch ausländischer - Stellen allgemein zugelassen. Auf dieses Verzeichnis der im Pflichtwahlpraktikum allgemein zugelassenen Ausbildungsstellen können Sie unter dem Menüpunkt
"Stellensuche" oder hier [extern]
zugreifen.
Weitere Auskünfte über allgemein zur Ableistung des Pflichtwahlpraktikums zugelassene Ausbildungsstellen erteilen die
Oberlandesgerichte [intern]
und die Regierungen (jeweils Referendargeschäftsstellen). Diese können für die jeweiligen Bereiche im Einzelfall auch weitere Ausbildungsstellen für das Pflichtwahlpraktikum zulassen, wenn ein geeigneter Arbeitsplatz, ein geeigneter Ausbilder und ein geeigneter Ausbildungsplan vorhanden sind sowie eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist.
Ergänzende Informationen für die Ausbildung im Ausland
Die organisatorischen Einzelheiten für einen Auslandsaufenthalt sind in Ziffer 3.6 der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern vom 28. April 2005 Az.: PA 2220 - 1587/2004, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 1. Oktober 2007 (JMBl S. 145), geregelt.
Auslandsaufenthalte sollten frühzeitig geplant und organisiert werden; sie sind regelmäßig zwei Monate vorher bei den Referendargeschäftsstellen der Oberlandesgerichte (für die Berufsfelder "Justiz", "Anwaltschaft" und "Internationales Recht und Europarecht") und den Regierungen (für die Berufsfelder "Verwaltung", "Wirtschaft", "Arbeits- und Sozialrecht" und "Steuerrecht") zu beantragen.
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Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern vom 28. April 2005 Az.: PA 2220 - 1587/2004, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 1. Oktober 2007 (JMBl S. 145)
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