Ausbildung der Rechtsreferendare in den Pflichtstationen - ausbildungsbereite Unternehmen
Ausbildungsstellen in den Pflichtstationen
Im Rahmen der neunmonatigen Rechtsanwaltspflichtstation können maximal drei Monate bei einem Notariat, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle abgeleistet werden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist.
Diese muss nicht zwingend bei einem Syndikusanwalt erfolgen [§ 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a JAPO (2003)].
Die Ausbildung in der Zivil- und Verwaltungsstation ist nicht mehr bei einem Wirtschaftsunternehmen oder -verband möglich [§ 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2, Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 2 JAPO (2003)].
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Anmerkung:
Die Liste hat ausschließlich Informationscharakter. Eine allgemeine Zulassung der genannten Stellen als Ausbildungsstellen ist damit nicht verbunden.
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