Erste Juristische Staatsprüfung
Aktuelle Informationen und Sonstiges
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Aktuelle Änderungen der JAPO:
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) vom 13. Oktober 2003 (GVBl. S. 758) wurde durch Verordnung vom 29. Dezember 2009 (GVBl 2010 S. 10) geändert. Die geänderte Fassung finden Sie unter nachfolgendem Link.
Beachten Sie bitte vor allem die dortigen Erläuterungen zum Wegfall der Möglichkeit, durch Exmatrikulation die Erstablegung bzw. Wiederholung der Ersten Juristischen Staatsprüfung zeitlich hinauszuschieben, die ab 1. September 2011 - auch für Studierende, die sich früher exmatrikuliert haben - gilt.
JAPO [intern] -
Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung:
Bitte sehen Sie nach Einreichen Ihrer Anmeldung davon ab, anzufragen, ob ihre Anmeldung auch tatsächlich eingegangen ist!
Solche Anfragen können im Interesse einer zügigen Behandlung aller Anmeldungen leider nicht beantwortet werden.
Nach Überprüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie unaufgefordert einen Zulassungsbescheid zu Prüfung.
Da erfahrungsgemäß die meisten Anmeldungen erst gegen Ende der Anmeldefrist eingereicht werden, kann dies mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
- keine weiteren aktuellen Einträge [intern]
