Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung
Erste Juristische Staatsprüfung
(Pflichtfachprüfung als Teil der Ersten Juristischen Prüfung gem. JAPO 2003)
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Bitte sehen Sie nach Einreichen Ihrer Anmeldung davon ab, anzufragen, ob ihre Anmeldung auch tatsächlich eingegangen ist!
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Nach Überprüfung Ihrer Anmeldung erhalten Sie unaufgefordert einen Zulassungsbescheid.
Da erfahrungsgemäß die meisten Anmeldungen erst gegen Ende der Anmeldefrist eingereicht werden, kann dies mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Anschriften des Landesjustizprüfungsamtes (sind auf den Anmeldeformularen aufgedruckt):
Postanschrift:
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz
- Landesjustizprüfungsamt -
80097 München
Hausanschrift:
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz
- Landesjustizprüfungsamt -
Prielmayerstraße 7
Justizpalast
80335 München
Bei einer persönlichen Abgabe Ihrer Anmeldung beachten Sie bitte die
Öffnungszeiten [intern]
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