Staatsanwaltschaften in Bayern
Den Staatsanwaltschaften obliegt die Verfolgung von Straftaten sowie - soweit hierzu nicht andere Behörden vordringlich berufen sind - auch von Ordnungswidrigkeiten.
In Bayern bestehen Generalstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Bamberg sowie Staatsanwaltschaften jeweils am Sitz der 22
Landgerichte [intern]
(mit fünf staatsanwaltschaftlichen Zweigstellen).
Eine Übersicht und Zugang zu den Seiten der Staatsanwaltschaften finden Sie unter den nebenstehenden Links. (Diese Bereiche befinden sich zur Zeit im Aufbau und ermöglichen noch keine vollständige Übersicht!)
Über die Gerichtssuche können Sie bundesweit auch die zuständigen Staatsanwaltschaften (mit Anschriften) für einen Ort ermitteln. Ein Zugang zu den Internetseiten der Behörden ist von dort nicht immer möglich.
