Verfahrensübersicht
Über die rechte Navigationsleiste finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei dieser Staatsanwaltschaft bearbeitet werden.
Unter dem Navigationspunkt "Abgegebene Verfahren" in der rechten Navigationsleiste finden Sie eine Liste der Verfahren, für die eine andere Staatsanwaltschaft zuständig ist.
Allgemeines:
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ist zuständig für Ermittlungs- und Strafverfahren in Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie im Landkreis Miltenberg mit Ausnahme der in diesem Bezirk begangenen Wirtschafts-, Steuer- und Zollstrafsachen sowie Strafsachen nach dem Urheberrechtsgesetz, die von der Staatsanwaltschaft Würzburg bearbeitet werden.
Als Strafvollstreckungsbehörde vollstreckt die Staatsanwaltschaft alle vom Gericht gegen Erwachsene verhängten Strafen, Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Maßregeln wie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus, Fahrverbote, Entziehung der Fahrerlaubnis
Außerdem verfolgt die Staatsanwaltschaft Ordnungswidrigkeiten nach § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz und Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz. Alle anderen Ordnungswidrigkeiten verfolgen die Verwaltungsbehörden. Mit ihnen befasst sich die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn Einspruch eingelegt wird.
Die Vollstreckung von Strafen und Maßnahmen gegen Jugendliche (Personen von 14 bis 18 Jahren) und Heranwachsende (Personen von 18 bis 21 Jahre) nach Jugendstrafrecht hingegen obliegt den Jugendgerichten.
