Örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Amberg
Die Staatsanwaltschaft Amberg ist zuständig für den Bezirk des Landgerichts Amberg, der die Amtsgerichtsbezirke Amberg und Schwandorf umfasst.
Dies entspricht den Gebieten der Stadt Amberg, der Stadt Schwandorf, sowie der Landkreise Amberg-Sulzbach und Schwandorf.
Hier sehen Sie den örtlichen Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Amberg auf der Bayernkarte.
Örtliche Zuständigkeit (long description) [extern]
Die Stadt Amberg und der Landkreis Amberg-Sulzbach umfassen eine Fläche von ca. 1315 km² und weisen eine Einwohnerzahl von ca. 152.000 auf. (Stand: 2007)
Stadt und Landkreis Amberg (long description) [extern]
Das Gebiet der Stadt und des Landkreises Schwandorf beträgt ca. 1473 km². Hier leben ca. 145.000 Menschen. (Stand 2007)
