Daten & Fakten
Bei der Staatsanwaltschaft Ansbach wurden im Jahr 2007 21.431 Ermittlungsverfahren gegen 15.067 Beschuldigte geführt.
Dabei fallen z.B. 30 % der Verfahren gegen bekannte Täter in den Bereich des Straßenverkehrs.
Die Erledigungsdauer eines Verfahrens beträgt durchschnittlich 15 Tage, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs bei der Staatsanwaltschaft bis zur Abschlussverfügung (Anklage etc.).
Insgesamt mit dem Beginn des Verfahrens bei der Einleitungsbehörde (z.B. Polizei) beträgt die Dauer des Verfahrens damit 57 Tage.
24 % der Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter werden mit der Erhebung der öffentlichen Klage abgeschlossen, darunter 12,5 % mit einer Anklage und 10 % mit der Beantragung eines Strafbefehls.
Eingestellt gem. § 170 Abs. 2 StPO (z.B. wegen Unschuld, mangelnder Nachweisbarkeit oder Verfahrenshindernissen) werden 38,3 % der Verfahren.
Der Anteil der Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip (gegen Auflage oder ohne Auflage wegen Geringfügigkeit) beträgt 18,9 %.
