03. Dezember 2009 - Pressemitteilung 9/09
Brandfälle in Mischelbach
Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat die Aufhebung des Haftbefehls beantragt.
Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass der bislang Inhaftierte die Taten der letzten Monate begangen hat. Aufgrund der aktuellen Brandfälle war aber ein dringender Tatverdacht, der Voraussetzung für einen Haftbefehl ist, nicht mehr anzunehmen.
Dr. Karl
Leitender Oberstaatsanwalt
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