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Staatsanwaltschaft Bamberg

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Portal > Staatsanwaltschaften > StA > Bamberg > Daten - Letzte Änderung: 25.11.2011


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6. - Seiteninhalt

Auf dieser Seite wollen wir Sie informieren über:

Organisation und Aufbau der Staatsanwaltschaft Bamberg

Die Staatsanwaltschaft Bamberg wird von einem Leitenden Oberstaatsanwalt geführt, der den insgesamt 15 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Behörde bestimmte Aufgabengebiete (Dezernate) zur Verfolgung der angezeigten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zugewiesen hat.

Die Behörde ist in 2 Abteilungen untergliedert, an deren Spitze jeweils ein Oberstaatsanwalt steht. Jede Abteilung besteht ihrerseits wieder aus 2 Gruppen, denen Staatsanwälte als Gruppenleiter voran stehen. Durch dieses Organisationsprinzip ist gewährleistet, dass ältere, erfahrenere Kollegen den jüngeren Staatsanwälten mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Neben den Dezernaten für allgemeine Straftaten sind solche für besondere Sachgebiete, z.B. Schwurgerichtssachen, Organisierte Kriminalität, Betäubungsmittel, Sexualstrafsachen, Jugendstrafverfahren und Verkehrssachen eingerichtet.

Die Vollstreckung der von den Gerichten rechtskräftig verhängten Strafen wird von insgesamt sechs Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern betrieben.

Unterstützt werden die Dezernate und Rechtspfleger/innen von Serviceeinheiten, in denen Beamtinnen und Beamte sowie weitere Justizbeschäftigte die Akten verwalten und die Verfügungen der Sachbearbeiter ausführen.

Jeder Arbeitsplatz ist mit einem PC mit Inter- und Intranetzugang sowie Zugriff auf diverse Datenbanken ausgestattet. Jede/r Mitarbeiter/in der Staatsanwaltschaft Bamberg hat über seinen PC zudem zu jedem Zeitpunkt auch Zugriff auf die Verfahrensdatenbank und ist so in der Lage, den aktuellen Stand eines Verfahrens abzufragen.

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Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Bamberg:

Bei der Staatsanwaltschaft Bamberg sind derzeit

Leitender Oberstaatsanwalt Bardo Backert Leitender Oberstaatsanwalt Bardo Backert


15 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (einschließlich
Behördenleiter),

6 Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes


5 Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes und


22 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (überwiegend in
Teilzeit)

beschäftigt.











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Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens

Die Staatsanwaltschaft führt die Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeibehörden. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein Beschuldigter ermittelt werden konnte und ob dieser hinreichend einer Straftat verdächtig ist.
Wenn diese Frage seitens der Ermittlungsbehörde zu verneinen ist, wobei der Grundsatz zu beachten ist, dass nicht zu beseitigende Zweifel zugunsten des Beschuldigten gewertet werden müssen, stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.

Bei nicht gewichtigen Straftaten besteht für die Staatsanwaltschaft auch die Möglichkeit, nach Ermessenvorschriften von einer Strafverfolgung abzusehen.

Andernfalls kommt es zur Anklageerhebung. In diesem Fall muss das Gericht im Rahmen einer Hauptverhandlung darüber entscheiden, ob dem Angeklagten eine Straftat sicher nachgewiesen werden kann. Ist dies der Fall, hat das Gericht weiter zu entscheiden, ob noch eine Geldstrafe ausreichend ist oder der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe belegt werden muss.
Kann sich das Gericht nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugen, ist dieser freizusprechen.

Soweit die Staatsanwaltschaft der Ansicht ist, dass nur die Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden kann, in Betracht kommt, kann sie bei Vergehen auch den Erlass eines Strafbefehls beantragen. In diesem wird, soweit ihn das Gericht erläßt, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, deren vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, festgesetzt. Zur Hauptverhandlung kommt es nur dann, wenn der Angeklagte gegen diese Entscheidung Einspruch einlegt.

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Die Möglichkeiten zur Erstattung einer Strafanzeige

Wenn Sie etwas erlebt oder erfahren haben, von dem Sie meinen, dass es strafbar ist, können Sie dies zur Anzeige bringen. Ihre Anzeige sollte das tatsächliche Geschehen (Ort/Datum/Uhrzeit/Geschehensablauf), die Beteiligten und eine Schilderung enthalten, wie Sie von dem Vorfall Kenntnis erlangt haben. Wenn Sie über schriftliche Beweismittel oder auch Fotografien verfügen, die weitere Informationen zu dem Vorfall liefern, sollten Sie diese der Anzeige beifügen.

Ihre Anzeige können Sie

- mündlich
- schriftlich
- oder über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erstatten.

Für eine mündliche Anzeigenerstattung können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden; diese wird Ihre Anzeige aufnehmen, schriftlich protokollieren und das Notwendige veranlassen.
Sie haben weiter die Möglichkeit, eine Anzeige zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Dies ist in der Regel aber aufwändiger und umständlicher, da Ihre Anzeige in diesem Fall regelmäßig durch die Staatsanwaltschaft der Polizei zum Zwecke der Durchführung der Ermittlungen übersandt werden wird.

Sie können Ihre Anzeige auch schriftlich sowohl bei jeder Polizeidienststelle als auch bei der Staatsanwaltschaft einreichen.

Zudem können Sie sich auch jederzeit von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt über die Erstattung einer Anzeige beraten lassen. Dies empfiehlt sich insbesondere bei komplizierten Sachverhalten und hat für Sie den Vorteil, dass Sie so über die Erfolgsaussichten einer Strafanzeige beraten werden können und die/der beauftragte Rechtsanwältin/anwalt für Sie die Formulierung der Strafanzeige übernimmt. Wie jede andere Dienstleistung, ist auch dieser "Service" nicht kostenlos. Bitte besprechen Sie die anfallenden Kosten mit Ihrem Anwalt, Ihrer Anwältin.


Bitte beachten Sie in allen Fällen:

Aus Rechtsgründen kann die Staatsanwaltschaft keine rechtlichen Beratungen vornehmen.

Stellen Sie bewusst eine falsche Strafanzeige, indem Sie zum Beispiel eine Person bewusst falsch verdächtigen, so machen Sie sich selbst strafbar.

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Zahlen und Fakten

Die Staatsanwaltschaft Bamberg bearbeitet jährlich etwa 15.000 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter und über 7.500 Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter.

Darüber hinaus werden bei der Staatsanwaltschaft Bamberg Ordnungswidrigkeitenverfahren bearbeitet, soweit der Betroffene gegen den von der Verwaltungsbehörde erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hat.

An jeder Hauptverhandlung in Strafsachen bei den Amtsgerichten Bamberg, Forchheim und Haßfurt sowie bei dem Landgericht Bamberg nimmt ein Staatsanwalt als Vertreter der Staatsanwaltschaft Bamberg teil. Diese Tätigkeit alleine wirkt sich jährlich mit ca. 2800 Stunden auf die staatsanwaltschaftliche Gesamtbelastung aus.

Pro Jahr werden ca. 6000 Vollstreckungsverfahren betrieben, in denen durchschnittlich zwei Millionen Euro an Geldstrafen eingetrieben und ca. 200 bis 250 Personen dem Strafvollzug zugeführt werden.

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