Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften
Wirtschafts- und Steuerstrafsachen ( § 74 c GVG) sowie Urheberrechtsdelikte aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Bamberg werden zentral bei der Staatsanwaltschaft Hof bearbeitet. Weitere Verfahrenskonzentrationen ergeben sich aus der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz (GZVJu).