Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Bamberg
Die Staatsanwaltschaft Bamberg ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten, die im Landgerichtsbezirk Bamberg begangen wurden (mit Ausnahme der Wirtschaftsstraftaten gem. § 74 c GVG, für die die Staatsanwaltschaft Hof eine Sonderzuständigkeit besitzt). Zusätzlich besteht bei der Staatsanwaltschaft Bamberg eine Sonderzuständigkeit für alle Staatsschutzdelikte, die im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichtes Bamberg begangen wurden.
