28. Februar 2011 - Pressemitteilung 1/11
Laserpointer im Straßenverkehr kein Kavaliersdelikt – Führerschein weg
Am 09.02.2011 gegen 21.10 Uhr zielten an der Kreuzung Preuschwitzer Straße/ Meranierring bzw. Rheinstraße zwei junge Männer aus einem fahrenden Fahrzeug heraus mit Laserpointern bewusst in die entgegenkommenden Fahrzeuge. Zu dieser Zeit befuhren zwei Polizeibeamte mit einem zivilen Dienst-Pkw die Preuschwitzer Straße in stadtauswärtiger Richtung. Der Fahrer und der Beifahrer wurden durch den Laserstrahl erheblich geblendet und erlitten durch die Lichteinwirkung jeweils starke Kopfschmerzen. Es war nur dem Zufall und der guten Reaktion des am Steuer befindlichen Polizeibeamten zu verdanken, dass es hier zu keinem Verkehrsunfall kam.
Das Handeln der jungen Männer war mit erheblichen Gefahren für die Insassen des entgegenkommenden Fahrzeugs verbunden. Das Richten eines Laserpointers auf den Fahrer eines Pkw kann ohne weiteres dazu führen, dass dieser derart geblendet wird, dass er die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und es zu einem schweren Unfall kommen kann.
Der Staatsanwaltschaft Bayreuth wurde durch die Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt zwischenzeitlich eine Anzeige wegen versuchtem gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen vorgelegt.
Durch sein Verhalten hat sich der 19 Jahre alte Fahrer aus Heinersreuth als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth wurde ihm nun die Fahrerlaubnis vorläufig – bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens – entzogen und sein Führerschein wurde beschlagnahmt.
Der Gebrauch von Laserpointern gegen Menschen ist kein Kavaliersdelikt.
Durch derart unverantwortliches Verhalten kann es zu schweren Unfällen kommen. Auch kann der Geblendete schwer verletzt werden.
