21. Juli 2011 - Pressemitteilung 1/11
Jahresstatistik 2010
Übersicht über die Verfahrensbearbeitung 2010
Im Jahre 2010 sind bei der Staatsanwaltschaft Coburg, zu deren Zuständigkeitsbereich die Stadt Coburg sowie die Landkreise Coburg, Kronach und Lichtenfels gehören, 9.761 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter (2009: 10.115) und 848 Bußgeldverfahren (2009: 733) eingegangen. 5.115 (2009: 5.575) Verfahren richteten sich gegen unbekannte Täter.
Von den 10 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft Coburg wurden 10.013 (2009: 10.115) Ermittlungsverfahren erledigt. Gegen 1.267 Personen wurde Anklage zu den Straf- und Jugendgerichten erhoben. In 245 Fällen wurde Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren gestellt. Gegen 253 Jugendliche wurde im vereinfachten Jugendverfahren entschieden.
Gegen 1.785 Personen wurden Strafbefehlsanträge gestellt. In 325 Fällen wurde das Verfahren nach Erfüllung von Auflagen eingestellt. 3.596 Fälle wurden eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen die Voraussetzungen zur Anklageerhebung verneinte. Die übrigen Ermittlungsverfahren fanden auf sonstige Weise,
z. B. durch Verweisung auf den Privatklageweg, Abgabe an die Verwaltungsbehörde oder an eine andere Staatsanwaltschaft und ähnliches, ihre Erledigung.
Für die Teilnahme an Gerichtssitzungen und für eigene Ermittlungen wendeten die Staatsanwälte insgesamt 2.951 (2009: 2.786) Stunden auf.
Gegen insgesamt 2.235 nach Erwachsenenstrafrecht verurteilten Personen wurde die Vollstreckung eingeleitet, davon entfielen 108 auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Maßregeln ohne Bewährung, 203 auf Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung und 1924 auf Geldstrafen, Geldbußen und Erzwingungshaft.
