Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften
Für die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten gem. § 74 c Abs. 1 Nr. 1 - 3, 5 - 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes erwachsener Straftäter ist die Staatsanwaltschaft Landshut zuständig. Darunter fallen insbesondere Verstöße gegen das Urhebergesetz, Steuer- und Zollstraftaten.