Verfahrensübersicht
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Sachliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Deggendorf
Die Staatsanwaltschaft Deggendorf ist Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde.
Die Staatsanwaltschaft Deggendorf verfolgt Straftaten, die in ihrem Bezirk begangen wurden oder die von Tätern mit Wohnort in ihrem Bezirk begangen wurden, mit Ausnahme von Wirtschafts- und Steuerstraftaten (§ 74 c Abs. 1 Nr. 1 - 3, 5 - 6 GVG) für deren Verfolgung die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Landshut zuständig ist.
Außerdem verfolgt die Staatsanwaltschaft Ordnungswidrigkeiten nach § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz und Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz. Alle anderen Ordnungswidrigkeiten verfolgen die Verwaltungsbehörden. Mit ihnen befasst sich die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn Einspruch eingelegt wird.
Als Strafvollstreckungsbehörde vollstreckt die Staatsanwaltschaft alle vom Gericht gegen Erwachsene verhängten Strafen, Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Maßregeln wie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus, Fahrverbote, Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Vollstreckung von Strafen und Maßnahmen gegen Jugendliche und Heranwachsende (Personen von 18 bis 21 Jahren) nach Jugendstrafrecht hingegen obliegt den Jugendgerichten.
Seit 1. März 2003 ist das Amtsgericht Viechtach zuständig für die
Anordnung der Erzwingungshaft für ganz Bayern,
soweit Bußgeldbescheide der zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt vollstreckt werden soll. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf vollstreckt diese Erzwingungshaftbefehle.
Ansprechpartner für diese Verfahren: Gruppenleitung Tel. 0991 3898 338, Fax: -348
