Abteilung für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen
Neben Verfahren in Zusammenhang mit dem
wirtschaftlichen Niedergang einer Firma,
bei dem es um Betrug, Bankrott oder verspätete
Stellung eines Insolvenzantrages gehen kann,
werden auch Delikte der Untreue des Geschäftsführers einer Handelsgesellschaft verfolgt.
Auch die Ermittlung in Verfahren gegen Anlagebetrüger
fällt in die Zuständigkeit der Wirtschaftsabteilung.
Beispielhaft können hier folgende Verfahren genannt werden :
- Insolvenzverschleppung;
- Betrug;
- Untreue;
- Bankrott;
- Verletzung der Buchführungspflicht;
- Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung;
- Korruption;
- Steuerhinterziehung;
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