Verfahrensübersicht
Über die rechte Navigationsleiste finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei dieser Staatsanwaltschaft bearbeitet werden.
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Aufgaben der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft ist Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde.
Außerdem verfolgt die Staatsanwaltschaft Ordnungswidrigkeiten nach § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz und § 20 Rechtsdienstleistungsgesetz. Alle anderen Ordnungswidrigkeiten verfolgen die Verwaltungsbehörden. Mit ihnen befaßt sich die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn Einspruch eingelegt wird.
Als Strafverfolgungsbehörde vollstreckt die Staatsanwaltschaft alle vom Gericht gegen Erwachsene verhängten Strafen, Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Maßregeln wie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus, Fahrverbote, Entziehungen der Fahrerlaubnis.
Die Vollstreckung von Strafen und Maßnahmen gegen Jugendliche und Heranwachsende (Personen von 18 bis 21 Jahre) nach Jugendstrafrecht hingegen obliegt den Jugendgerichten

