Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Kempten
Der Zuständigkeitsbereich umfasst das Gebiet der Landkreise Ostallgäu, Oberallgäu und Lindau mit den kreisfreien Städten Kempten und Kaufbeuren mit rd. 470.000 Einwohnern. Der örtliche Zuständigkeitsbereich entspricht dem des Landgerichts Kempten mit den Amtsgerichten Kempten, Kaufbeuren, Sonthofen und Lindau.
Die Staatsanwaltschaft Kempten ist zuständig zur Verfolgung aller Straftaten, die in ihrem Zuständigkeitsbereich begangen wurden.
Durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz wurde die Staatsanwaltschaft Kempten zusätzlich mit der bayernweiten Verfolgung folgender Straftaten beauftragt:
Straftaten gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Rinderkrankheit BSE,
Straftaten, die in Bayern stationierten Bundeswehrangehörigen im Auslandseinsatz vorgeworfen werden,
Straftaten durch eine bestimmte, vorwiegend russisch-stämmige Tätergruppe (kriminelle Vereinigung),
Straftaten durch eine bestimmte, vorwiegend georgischstämmige Tätergruppe (kriminelle Vereinigung)
