Verfahrensübersicht
Über die rechte Navigationsleiste finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei dieser Staatsanwaltschaft bearbeitet werden.
Unter dem Navigationspunkt "Abgegebene Verfahren" in der rechten Navigationsleiste finden Sie eine Liste der Verfahren, für die eine andere Staatsanwaltschaft zuständig ist.
Die Staatsanwaltschaft ist Strafverfolgungsbehörde.
Die Staatsanwaltschaft Kempten ist nach dem Gesetz zur Verfolgung sämtlicher Straftaten berufen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich begangen wurden oder zu deren Verfolgung sie gesondert beauftragt wurde.
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft unter Mitwirkung von anderen, insoweit weisungsgebundenen Ermittlungspersonen (in erster Linie Beamte der Polizei) die jeweiligen Straftaten umfassend aufzuklären. Die Staatsanwaltschaft hat dabei als Teil der Justiz und Organ der Strafrechtspflege bei ihrer Vorgehensweise Objektivität zu wahren und auch zugunsten des Beschuldigten die zu seiner Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Für die Rechtmäßigkeit, Gründlichkeit und Schnelligkeit der Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft verantwortlich. Sofern die Ermittlungen einen hinreichenden Verdacht einer Straftat bieten und nach den gesetzlichen Opportunitätsregeln eine Einstellung des Verfahrens nicht in Betracht kommt, erhebt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage und vertritt diese in der Hauptverhandlung vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft ist Vollstreckungsbehörde.
Sie vollstreckt alle von ihr erwirkten Urteile, soweit nicht Verurteilungen nach Jugendrecht erfolgten (Jugendliche, Heranwachsende).
