Zuständigkeitsbezirk der Behörde
Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Landshut umfasst in den allgemeinen Strafsachen die Amtsgerichtsbezirke Landshut, Landau a.d. Isar und Eggenfelden aus dem Regierungsbezirk Niederbayern sowie die Amtsgerichtsbezirke Erding und Freising aus dem Regierungsbezirk Oberbayern.
Für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen ist die Staatsanwaltschaft Landshut als Schwerpunktstaatsanwaltschaft zusätzlich auch für die Landgerichtsbezirke Deggendorf und Passau zuständig.
