Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft München I
Der Staatsanwaltschaft München I obliegt die Verfolgung von Straftaten und - soweit hierzu nicht andere Behörden vordringlich berufen sind - auch von Ordnungswidrigkeiten, bei denen die Tatorte im Bereich des Landgerichts München I liegen. Dies ist das Gebiet der Landeshauptstadt München und des Landkreises München.
Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft München I wohnen rund 1,4 Millionen Personen. Die nordwestlich, südlich und östlich angrenzenden Gebiete (Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Wolfratshausen, Miesbach und Ebersberg) gehören zur
Staatsanwaltschaft München II [extern]
, die Gebiete nordöstlich (Landkreise Freising und Erding) zur
Staatsanwaltschaft Landshut [intern]
.
Staatsanwaltschaft München I
