10. Dezember 2009 - Pressemitteilung 11/09
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 10.12.2009
Bußgeldbescheid gegen die Fa. MAN Nutzfahrzeuge AG
Die Staatsanwaltschaft München I hat heute in dem Ermittlungskomplex MAN einen
Bußgeldbescheid in Höhe von 75.300.000,-- Euro gegen die Firma MAN Nutzfahrzeuge
AG erlassen.
Der Bescheid ahndet die Verletzung der Aufsichtspflicht des Vorstandes der MAN
Nutzfahrzeuge AG, einer 100%igen Tochtergesellschaft der MAN SE, durch mangelhafte Compliancestruktur der Aktiengesellschaft. Dadurch kam es in den Geschäftsbereichen der MAN Nutzfahrzeuge AG zur Zahlung von Bestechungsgeldern in einer Vielzahl von Fällen. Die hiermit erzielten Gewinne werden durch den heute erlassenen Bescheid abgeschöpft.
Die Verletzung der Aufsichtspflicht stellt nach § 130 OWiG eine Ordnungswidrigkeit
dar, für deren Verfolgung die Staatsanwaltschaft zuständig ist.
Dem Erlass des Bußgeldbescheides gingen außergewöhnlich umfangreiche Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft München I sowie der Sonderkommission „LKW“ des Polizeipräsidiums München voraus.
Der rasche Abschluss des Verfahrens wurde durch die große Kooperationsbereitschaft
der MAN SE und deren Tochtergesellschaften bei den Ermittlungen möglich.
Mit dem Erlass dieses Bußgeldbescheides sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
München I gegen die MAN Nutzfahrzeuge AG als juristische Person abgeschlossen.
Davon unberührt bleiben Ermittlungs- und Bußgeldverfahren gegen Mitarbeiter
der Aktiengesellschaft als Einzelpersonen. Diese Ermittlungen werden unverändert
weitergeführt und dürften noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.
Weitere Auskünfte können deshalb gegenwärtig nicht gegeben werden.
Nötzel
