06. Oktober 2011
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 06.10.2011
Das Amtsgericht München hat heute im Rahmen der mündlichen Haftprüfung den Haftbefehl gegen den Beschuldigten Breno BORGES aufrechterhalten, aber auf Antrag des Verteidigers gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen sind Verdunkelungshandlungen, anders als im Zeitpunkt des Erlasses des Haftbefehls, nicht mehr zu befürchten, da die verfahrensrelevanten Beweise mittlerweile im Wesentlichen gesichert sind. Die nach wie vor bestehende Fluchtgefahr kann nach Ansicht des Amtsgerichts München und der Staatsanwaltschaft München I durch die festgesetzten Auflagen beseitigt werden. So muss der Beschuldigte unter anderem eine Kaution leisten, bevor er aus der Haft entlassen werden kann. Zudem hat das Gericht weitere 11 Auflagen festgesetzt, an die sich der Beschuldigte zu halten hat. Zu den Einzelheiten dieser Auflagen werden keine weiteren Angaben gemacht.
Die Haftentlassung kann erst erfolgen, wenn die Kaution gestellt ist, wann dies erfolgen wird, ist derzeit nicht absehbar.
Bei Verstoß gegen auch nur eine dieser Auflagen kann der Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt und der Beschuldigte wieder inhaftiert werden.
gez.
Stockinger
Pressesprecherin
