Großes Staatswappen des Freistaates Bayern

Staatsanwaltschaft München I

Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

1. - Allgemeine Informationen

Zum Portal | Inhalt | Suchen | Hilfe |  Impressum


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

2. - Themengebiete des Portals

Ministerium | Gerichte | Staatsanwaltschaften | Justizvollzug | Landesjustizprüfungsamt | Service | Rechtsprechung


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

3. - Navigation im Bereich Staatanwaltschaft Staatsanwaltschaft Muenchen I

Startseite der Staatsanwaltschaft München I | Zuständigkeits­bereich | Verfahren | Externe Verfahren | Aktuelles | Daten & Fakten | Presse + |
Aktuell | Archiv |
Teilimpressum |



Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

4. - Links zu anderen Projekten

BAYERN DIREKTBAYERN | DIREKT - die gemeinsame Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. | Aufbruch BayernAufbruch Bayern … Ihr Vorschlag zählt. | Verwaltungsportal der Bayerischen StaatsregierungVerwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung | Datenbank Bayern - RechtDatenbank BAYERN - RECHT | Bayerischer BehördenwegweiserInformationen über Behörden und behördliche Leistungen. | YouTube-Kanal der Bayerischen StaatsregierungYouTube-Kanal der Bayerischen Staatsregierung | BayernInfoBayernInfo - Verkehrs - Informationen für Bayern. |


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

5. - Orientierungszeile

Portal > Staatsanwaltschaften > StA > München I > Presse > Archiv > 2011 - Letzte Änderung: 06.10.2011


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

6. - Seiteninhalt

06. Oktober 2011

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 06.10.2011


Das Amtsgericht München hat heute im Rahmen der mündlichen Haftprüfung den Haftbefehl gegen den Beschuldigten Breno BORGES aufrechterhalten, aber auf Antrag des Verteidigers gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen sind Verdunkelungshandlungen, anders als im Zeitpunkt des Erlasses des Haftbefehls, nicht mehr zu befürchten, da die verfahrensrelevanten Beweise mittlerweile im Wesentlichen gesichert sind. Die nach wie vor bestehende Fluchtgefahr kann nach Ansicht des Amtsgerichts München und der Staatsanwaltschaft München I durch die festgesetzten Auflagen beseitigt werden. So muss der Beschuldigte unter anderem eine Kaution leisten, bevor er aus der Haft entlassen werden kann. Zudem hat das Gericht weitere 11 Auflagen festgesetzt, an die sich der Beschuldigte zu halten hat. Zu den Einzelheiten dieser Auflagen werden keine weiteren Angaben gemacht.
Die Haftentlassung kann erst erfolgen, wenn die Kaution gestellt ist, wann dies erfolgen wird, ist derzeit nicht absehbar.
Bei Verstoß gegen auch nur eine dieser Auflagen kann der Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt und der Beschuldigte wieder inhaftiert werden.


gez.
Stockinger
Pressesprecherin