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Portal > Staatsanwaltschaften > StA > München I > Presse > Archiv > 2012 - Letzte Änderung: 08.02.2012


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08. Februar 2012

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 08.02.2012

Tachomanipulationen: Staatsanwaltschaft München I sichert Vermögenswerte zugunsten der geschädigten Autokäufer

Seit März 2010 führt die Staatsanwaltschaft München I ein Großverfahren gegen derzeit 89 Beschuldigte und rund 120 weitere Verdächtige im Zusammenhang mit der Manipulation von Kraftfahrzeug-Tachos. Geschädigte Autokäufer können sich jetzt im elektronischen Bundesanzeiger ( www.ebundesanzeiger.de [extern] ) informieren, wie sie Schadenseratzansprüche geltend machen können.

Zu den Beschuldigten gehören mehrere Gebrauchtwagenhändler, die im benachbarten europäischen Ausland Altfahrzeuge mit hoher Laufleistung erworben und anschließend die Tachostände so manipuliert haben sollen, dass eine deutlich niedrigere Laufleistung angezeigt wurde. Anschließend sollen die Fahrzeuge zu einem Preis, der erheblich über dem tatsächlichen Wert lag, an ahnungslose Käufer weiterveräußert worden sein. Gegen den ersten Angeschuldigten, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, wurde bereits Ende Dezember 2011 Anklage zum Landgericht München I erhoben (siehe Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 28.12.2011).

Um die Chancen für die geschädigten PKW-Käufer zu verbessern, etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber den Beschuldigten durchzusetzen, führt die Staatsanwaltschaft neben den strafrechtlichen Ermittlungen auch ein Rückgewinnungshilfeverfahren durch. Im Rahmen dieses Verfahrens konnten bei einem Teil der Beschuldigten umfangreiche Vermögenswerte vorläufig gesichert werden. Geschädigte sind aufgerufen, ihre jeweiligen Ansprüche gegenüber den Beschuldigten selbst geltend zu machen, sodass sie im Wege der Zwangsvollstreckung auf die durch die Staatsanwaltschaft nur vorläufig gesicherten Vermögenswerte zugreifen können.

Da ein Großteil der manipulierten Gebrauchtwagen an ausländische Kunden verkauft wurde, sind der Staatsanwaltschaft die Personalien der meisten Geschädigten nicht bekannt. Um diese über die durchgeführten Sicherungsmaßnahmen und etwaige zivilrechtliche Ansprüche zu informieren, erfolgte am 07.02.2012 eine entsprechende Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.

Erfolgen keine Maßnahmen durch die Geschädigten besteht die Gefahr, dass die gesicherten Vermögenswerte möglicherweise an die Beschuldigten zurückgegeben werden müssen.


gez.
Peter Preuß
Stellvertretender Pressesprecher